Zuviel bezahlter Militärpflichtersatz wird nicht zurückerstattet

publiziert: Montag, 29. Dez 2003 / 13:23 Uhr

Lausanne - Ein eingebürgerter Franzose kann keine Rückerstattung des Militärpflichtersatzes verlangen, den er seit Jahren irrtümlicherweise bezahlt hat. Laut Bundesgericht wäre es an ihm gelegen, seinen Sonderstatus rechtzeitig zu belegen.

Das Geld wird dem Mann nicht zurückerstattet.
Das Geld wird dem Mann nicht zurückerstattet.
Der Betroffene lebt im Kanton Freiburg und war 1994 eingebürgert worden. Er hatte in Frankreich Militärdienst geleistet und wurde in der Schweiz nicht mehr in die Armee eingegliedert. Seit 1994 zahlte er Militärpflichtersatz. 2002 verlangte er die Rückerstattung der ab 1997 bis 2001 bezahlten Beiträge von rund 4500 Franken.

1997 war nämlich ein Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Doppelbürger nur in einem Land Militärdienst leisten müssen. Da der Betroffene in Frankreich bereits vor seiner Einbürgerung gedient hatte, wäre er in der Schweiz damit vom Militärpflichtersatz befreit gewesen.

Das Bundesgericht hat auf seine Beschwerde hin nun bestätigt, dass ihm die Rückerstattung zu Recht verweigert worden ist. Laut den Lausanner Richtern wäre es an ihm gelegen, rechtzeitig die notwendigen Schritte für eine Befreiung von der Beitragspflicht zu unternehmen und das erforderliche Formular einzureichen.

Dies habe er aber erst 2002 getan. Die Militärbehörden treffe keine Pflicht, von sich aus die Situation jedes schweizerisch-französischen Doppelbürgers zu klären.

(rr/sda)

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