Prozess

Zwei Mädchen mit Pistole vergewaltigt

publiziert: Dienstag, 4. Jun 2013 / 15:42 Uhr
Unter Vorhalt einer geladenen Pistole soll die Tat geschehen sein. (Symbolbild)
Unter Vorhalt einer geladenen Pistole soll die Tat geschehen sein. (Symbolbild)

St. Gallen - Zwei kosovarische Staatsangehörige wollen am Kantonsgericht St. Gallen eine mildere Strafe erwirken. Sie haben zwei Mädchen vergewaltigt und sind dafür vom Kreisgericht Toggenburg zu einer Freiheitsstrafe von zwölf beziehungsweise sechs Jahren verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, sie hätten am 20. Juni 2011 zwei jugendliche Frauen unter Vorhalt einer geladenen Pistole vergewaltigt.

Der Haupttäter habe die Opfer anschliessend telefonisch bedroht und sie dazu aufgefordert, seine Telefonnummer auf ihren Handys zu löschen. Ansonsten bringe er sie um. Die beiden Teenager hatten eine Schlafgelegenheit gesucht, weil sie zuhause ausgerissen waren.

Reue gezeigt

Der 28-jährige Hauptangeklagte hatte die Tat in erster Instanz noch bestritten. An der Berufungsverhandlung am Kantonsgericht St. Gallen war er hingegen vollumfänglich geständig. Er bereue zutiefst, erklärte der zweifache Familienvater in der Befragung. Er habe das Leben der Opfer und dasjenige seiner Frau und Kinder zerstört.

Der zweite Beschuldigte machte geltend, er habe befürchtet, sein Kollege werde die geladene Waffe einsetzen. Er habe sich ebenfalls bedroht gefühlt und nur deshalb bei der Vergewaltigung mitgemacht. Beide Beschuldigten befinden sich zurzeit im vorzeitigen Strafvollzug.

Geständnis berücksichtigen

Die beiden Verteidiger bezeichneten das Strafmass der Vorinstanz als unangemessen hoch. Sie zogen Vergleiche zu anderen Vergewaltigungsfällen, bei denen weit geringere Freiheitsstrafen ausgesprochen wurden.

Sein Mandant zeige in der Zwischenzeit aufrichtige Reue, erklärte der Verteidiger des Hauptbeschuldigten. Zudem müsse das vollumfängliche Geständnis strafmildernd berücksichtigt werden. Er sah eine Freiheitsstrafe von acht Jahren als angemessen.

Für den zweiten Beschuldigten wurden 36 Monate Freiheitsentzug verlangt. Die vom Kreisgericht Toggenburg festgelegte Freiheitsstrafe von sechs Jahren sei viel zu hoch.

Brutales Vorgehen

Die Staatsanwältin forderte die Abweisung der Berufung. Sie bezeichnete das Geschehene als brutale Vergewaltigungsorgie, während der die Teenager Todesängste ausgestanden hätten. In der Einvernahme habe die eine 16-Jährige gesagt, sie sei lieber tot als das Leben zu führen, welches sie nun nach der Vergewaltigung habe. Die Staatsanwältin forderte für den Hauptbeschuldigten eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren.

Das Kantonsgericht St. Gallen wird das Urteil in den kommenden Tagen veröffentlichen.

(bg/sda)

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