Nebenaffäre zum Konkurs

Zwei Schuldsprüche in Xamax-Prozess

publiziert: Freitag, 14. Nov 2014 / 17:55 Uhr
Neuchâtel Xamax gibt es seit zweieinhalb Jahren nicht mehr.
Neuchâtel Xamax gibt es seit zweieinhalb Jahren nicht mehr.

La Chaux-de-Fonds NE - In einer Nebenaffäre zum Konkurs des FC Neuchâtel Xamax hat das Strafgericht La Chaux-de-Fonds zwei ehemalige Verantwortliche zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Ein früherer Präsident und ein ehemaliger Generalsekretär wurden wegen Falschaussagen schuldig gesprochen.

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Der Prozess richtete sich nicht gegen den tschetschenischen Geschäftsmann Bulat Tschagajew, sondern gegen zwei Russen, die seit vielen Jahren in der Schweiz wohnhaft sind und eingebürgert wurden.

Ihnen wurde vorgeworfen, während der Untersuchung zum Konkurs des Fussballklubs beim Arbeitsvertrag des früheren technischen Direktors falsch ausgesagt zu haben. Die beiden Angeklagten sprachen von einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Der technische Direktor gab hingegen an, dass der Arbeitsvertrag nur befristet gewesen sei.

Bedingte Geldstrafen

Die Frage ist wegen der Entschädigung von Gläubigern im Konkursverfahren von Bedeutung. In der Urteilsverkündung sprach der Gerichtspräsident von «zahlreichen dunklen Zonen».

Das Gericht verurteilte den ehemaligen Präsidenten zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 35 Franken und den früheren Generalsekretär zu 75 Tagessätzen zu je 10 Franken. Ihnen wurde eine zweijährige Probezeit auferlegt. Ob sie das Urteil weiterziehen, ist offen.

Schulden und Zwangsabstieg

Beim Prozess handelte es sich um eine Zwischenetappe im Verfahren zum Konkurs des Fussballclubs Neuchâtel Xamax. Unter der Führung von Bulat Tschagajew ging Xamax 2012 Konkurs und verlor die Lizenz für die Super-League.

Tschagajew war vorübergehend in Untersuchungshaft und hinterliess einen Schuldenberg von gegen 30 Millionen Franken. Die Neuenburger Staatsanwaltschaft wirft dem Tschetschenen ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung vor. Wann sich Tschagajew vor Gericht verantworten muss, ist unklar.

Er musste Ende August 2013 auf Weisung des Kantons Waadt die Schweiz verlassen. Seine Villa in Saint-Sulpice VD wurde im Januar für 2,5 Millionen Franken versteigert.

Tschagajew bestritt die Vorwürfe stets und kündigte an, in einem allfälligen Prozess aussagen zu wollen. Die Neuenburger Justiz weiss jedoch weder wo sich der ehemalige Xamax-Besitzer aufhält, noch wie er zu erreichen ist.

(bg/sda)

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