Verwahrung angeordnet

Zwölf Jahre Haft für die 'Teufelsaustreiber'-Mörderinnen

publiziert: Montag, 11. Feb 2002 / 15:34 Uhr

Lausanne - Das Strafgericht von Lausanne hat die zwei Frauen, die ihre elfjährige Tochter und Nichte totgeschlagen haben, wegen Mordes zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zugunsten einer Verwahrung aufgeschoben.

Damit ist das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Mutter und Tante, beide peruanischer Herkunft, hatten das Mädchen vor zwei Jahren mit einem Elektrokabel geschlagen, bis es starb.

Zwei jüngere Schwestern mussten den brutalen Mord mitansehen. Dann wurden sie mehrere Tage bei ihrer toten Schwester in der Wohnung eingesperrt. In der Voruntersuchung hatten die beiden Frauen noch angegeben, sie hätten den Teufel austreiben wollen, der im Körper des kleinen Mädchens gewohnt habe.

Spätestens seit 1996 züchtigten die Frauen gemäss Anklage ihre Kinder mit heftigen Schlägen. Ende 1998 sollen Mutter und Tante mehrere Stunden auf die älteste Tochter eingeschlagen haben, worauf diese starb.

(sk/sda)

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