ai verurteilt Steiners Ausweisung aus Tunesien

publiziert: Dienstag, 23. Mai 2006 / 23:15 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 23. Mai 2006 / 23:32 Uhr

Bern - Nach der Ausweisung eines Schweizer Vertreters von Amnesty International (ai) aus Tunesien, hat das Aussenministerium (EDA) in Bern den tunesischen Geschäftsträger aufgeboten. Beim Gespräch wiederholte das EDA seinen offiziellen Protest.

Das Vorgehen der tunesischen Polizei sei «unverhältnismässig» gewesen.
Das Vorgehen der tunesischen Polizei sei «unverhältnismässig» gewesen.
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Während des Gesprächs habe Botschafterin Livia Leu von der Politischen Abteilung II (Afrika/Naher Osten) die Verhaftung und Ausweisung von Yves Steiner kritisiert, sagte eine Sprecherin des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.

Das Vorgehen der tunesischen Polizei sei «unverhältnismässig» gewesen. Wie das EDA in dieser Angelegenheit weiter vorzugehen gedenkt, konnte die Sprecherin nicht sagen.

Schläge und Ohrfeigen

Steiner, Vorstandsmitglied von ai-Schweiz, war am Sonntag bei Tunis verhaftet und in ein Flugzeug nach Paris gesetzt worden. Nach seinen Aussagen wurde er von zivilen tunesischen Polizisten geschlagen und geohrfeigt.

Steiner hatte in Tunesien an der Generalversammlung von ai-Tunesien teilgenommen und war anschliessend von 40 bis 50 Polizisten festgehalten worden. Das EDA verlangte am Montag eine Stellungnahme von Tunesien und bot den Geschäftsträger auf.

Gesetze Tunesiens verletzt

Tunesien reagierte am Abend auf die Kritik: Das Land müsse «keine Lektionen von irgendjemandem erhalten», sagte ein Vertreter des Aussenministeriums in Tunis laut der amtlichen Nachrichtenagentur TAP, wie die französische Nachrichtenagentur AFP meldete.

Steiner sei ausgewiesen worden, weil er sich «beleidigend und unanständig» benommen und «die Gesetze Tunesiens verletzt sowie die Souveränität des Landes attackiert» habe.

Tunesien brauche keine Lektionen

Zur Reaktion des EDA erkärte das tunesische Aussenministerium, Tunesien bedaure, dass die Schweiz auf eine solch «unübliche und nicht den diplomatischen Gepflogenheiten konforme Weise» reagiert habe. Tunesien sei ein souveräner Staat und könne die Verletzung seiner Gesetze oder eine Störung der öffentlichen Ordnung nicht tolerieren.

Tunesien brauche keine Lektionen in Sachen Menschenrechte. Das Land verfolge die «Entwicklung der Grundrechte weltweit mit grosser Aufmerksamkeit».

(bert/sda)

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