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Thema: Bundesgericht entscheidet über Kopftuch-Verbot an Schule
Montag, 19. Januar 2015 14:53 Uhr
Der Kern der Kopftuchfrage
Weder der Schulrat, noch der Verfasser des Artikels traut sich, den Kern des Problems beim Namen zu nennen. Das Tragen des Kopftuchs sei ein „Integrationshindernis“, heisst es. Warum, bitte? Warum hat ein Stück Stoff auf dem Kopf eine solche Wirkung?
Es geht im Kern um die Diskriminierung der Frau, die nach unserem Rechtsverständnis nicht akzeptabel ist. Das Kopftuch ist eine Miniburka. Wäre es ein Accessoire wie das Kettchen mit dem Kreuz, das manche Christen tragen, könnte man es gelassen zur Kenntnis nehmen. Aber im Kopftuch manifestiert sich Unterdrückung. Es reduziert die Frau auf ein sexuelles Wesen. Zudem verunglimpft es die Männer als Pawlow‘sche Hunde, die sich beim Anblick einer unverhüllten Frau kaum mehr halten können. Bin ich intolerant, wenn ich mich damit schwer tue?
Mir scheint, worum es beim Kopftuch geht, steht auch für Nicht-Moslem gut verständlich im Koran:
http://www.religion-online.info/islam/themen/info-kopftuch-koran.html
Ja, die Kopftücher sind in vielen Ländern Europas verschwunden. Ein Verdienst der Aufklärung, ein Merkmal der säkularen Gesellschaft. „Wir können doch auch überzeugen“, schreiben Sie, liebe Kassandra. Es wäre grossartig, unsere Überzeugungskraft würde funktionieren gegenüber muslimischen Vätern, die ihre Töchter verprügeln, weil der Cousin beobachtet hat, dass das Mädchen einem Jungen näher gekommen ist.
Einverstanden, Verbote sind kein erfolgversprechendes didaktisches Mittel. Eine Einsicht ist nur dann nachhaltig, wenn sie in Freiheit gedeihen konnte. Aber was ist zu tun, wenn eine Gruppe in unserer Gesellschaft systematisch uns äusserst wichtige Grundrechte – keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Recht auf sexuelle Selbstbestimmung – missachtet und dafür sogar eine staatliche Erlaubnis einfordert?
Ich erwarte von unseren staatlichen Instanzen, dass sie unsere Grundrechte schützen. Das Verbot der Diskriminierung kollidiert in der Kopftuchfrage mit dem Recht auf Religionsfreiheit. Ersteres ist höher zu bewerten. Wenn eine Religionsgemeinschaft – ein erfundenes Beispiel – nun glauben würde, sie müsste ihrem Gott Jungfrauen auf dem Altar opfern, wäre auch schlagartig vorbei mit Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Die grosse Schwierigkeit, mit welchen Schulen und Behörden überfordert sind, liegt in der praktischen Umsetzung. Wenn das Kopftuch in der Schule verboten wird oder wenn die muslimische Tochter per Verfügung zum Schwimmunterricht gezwungen wird, ihr fundamentalistischer Vater aber nicht einsehen kann, weshalb das so sein muss, wer leidet dann am meisten? Die Tochter natürlich.
Ich habe kein Patentrezept parat. Letztlich muss die Schülerin, die in der Schweiz wegen des Kopftuchs drangsaliert wird, für etwas herhalten, das Typen wie Recep Erdogan verantworten. Dass die Fundamentalisten in muslimischen Ländern erstarken, hat aber mit der Politik der westlichen Industrienationen zu tun. Und so wären wir wieder bei einer anderen Geschichte.
Es geht im Kern um die Diskriminierung der Frau, die nach unserem Rechtsverständnis nicht akzeptabel ist. Das Kopftuch ist eine Miniburka. Wäre es ein Accessoire wie das Kettchen mit dem Kreuz, das manche Christen tragen, könnte man es gelassen zur Kenntnis nehmen. Aber im Kopftuch manifestiert sich Unterdrückung. Es reduziert die Frau auf ein sexuelles Wesen. Zudem verunglimpft es die Männer als Pawlow‘sche Hunde, die sich beim Anblick einer unverhüllten Frau kaum mehr halten können. Bin ich intolerant, wenn ich mich damit schwer tue?
Mir scheint, worum es beim Kopftuch geht, steht auch für Nicht-Moslem gut verständlich im Koran:
http://www.religion-online.info/islam/themen/info-kopftuch-koran.html
Ja, die Kopftücher sind in vielen Ländern Europas verschwunden. Ein Verdienst der Aufklärung, ein Merkmal der säkularen Gesellschaft. „Wir können doch auch überzeugen“, schreiben Sie, liebe Kassandra. Es wäre grossartig, unsere Überzeugungskraft würde funktionieren gegenüber muslimischen Vätern, die ihre Töchter verprügeln, weil der Cousin beobachtet hat, dass das Mädchen einem Jungen näher gekommen ist.
Einverstanden, Verbote sind kein erfolgversprechendes didaktisches Mittel. Eine Einsicht ist nur dann nachhaltig, wenn sie in Freiheit gedeihen konnte. Aber was ist zu tun, wenn eine Gruppe in unserer Gesellschaft systematisch uns äusserst wichtige Grundrechte – keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Recht auf sexuelle Selbstbestimmung – missachtet und dafür sogar eine staatliche Erlaubnis einfordert?
Ich erwarte von unseren staatlichen Instanzen, dass sie unsere Grundrechte schützen. Das Verbot der Diskriminierung kollidiert in der Kopftuchfrage mit dem Recht auf Religionsfreiheit. Ersteres ist höher zu bewerten. Wenn eine Religionsgemeinschaft – ein erfundenes Beispiel – nun glauben würde, sie müsste ihrem Gott Jungfrauen auf dem Altar opfern, wäre auch schlagartig vorbei mit Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Die grosse Schwierigkeit, mit welchen Schulen und Behörden überfordert sind, liegt in der praktischen Umsetzung. Wenn das Kopftuch in der Schule verboten wird oder wenn die muslimische Tochter per Verfügung zum Schwimmunterricht gezwungen wird, ihr fundamentalistischer Vater aber nicht einsehen kann, weshalb das so sein muss, wer leidet dann am meisten? Die Tochter natürlich.
Ich habe kein Patentrezept parat. Letztlich muss die Schülerin, die in der Schweiz wegen des Kopftuchs drangsaliert wird, für etwas herhalten, das Typen wie Recep Erdogan verantworten. Dass die Fundamentalisten in muslimischen Ländern erstarken, hat aber mit der Politik der westlichen Industrienationen zu tun. Und so wären wir wieder bei einer anderen Geschichte.
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6 Kommentare
· Verbieten? | Kassandra | So, 18.01.15 12:56 |
· Der Kern der Kopftuchfrage | LinusLuchs | Mo, 19.01.15 14:53 |
· Davon bin ich auch überzeugt, | Kassandra | Di, 20.01.15 01:17 |
· Ja, stimmt,… | LinusLuchs | Di, 20.01.15 09:43 |
· Was denken Sie, | Kassandra | Di, 20.01.15 18:30 |
· In... | zombie1969 | Fr, 16.01.15 14:18 |
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