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Thema: Weg mit unseren Blasphemiegesetzen - fördern wir die Meinungsfreiheit in Pakistan und Co.

Warum sollte man
überhaupt den Glauben an Gott beschimpfen oder verspotteten? Wie krank muss man sein?
Nun der Artikel 262 schützt den Glauben an Gott. Super, wenn man ganz nach unseren helvetischen Wurzeln und Traditionen Caturix verehrt.
Aber was ist mit dem Glauben an Aventia? Oder den Glauben an drei orientalische Götter gleichzeitig?
Die Glaubens- und Religionsfreiheit wird in der BV nicht explizit im Zusammenhang mit juristischen Personen erwähnt; also geniessen jP keine Religionsfreiheit und sie werden zum bezahlen von Ungläubigen-Steuern herangezogen.
Analog dazu kann davon ausgegangen werden, dass der Glaube an die Göttin oder Vielgötterei auch nicht durch das StGB geschützt sind; da Artikel 262 nur Gott, aber keine Göttin und keine Götter erwähnt. Falls schweizerische Gerichte religiöse und religionsfreie Weltanschauungen gleichwertig beurteilen; darf man den Glauben an eine Göttin oder Götter daher legal beschimpfen und verspotten. Beten wir dafür, dass Artikel 262 modernisiert wird und bald auch den Glauben an Götter und Göttinnen vor dem Spott gottloser Fanatiker schützt.
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2 Kommentare
· Warum sollte man
· ja, weshalb sollte man
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