Doch keine Sondersteuer für gefährliche Hunde
Bern - Im Kanton Waadt müssen Besitzer von gefährlichen Hunden nun doch keine Sondersteuer bezahlen.
Verschiedene Grossräte wiesen dennoch auf Handlungsbedarf hin. Das Parlament will Anfang 2006 ein neues Hundehaltergesetz beraten und darin Massnahmen festschreiben, um Hunde-Attacken vorzubeugen.
Keinen Handlungsbedarf sieht derzeit die Regierung von Appenzell-Ausserrhoden. Seit einer Verschärfung der Hundeverordnung im Jahr 2001 verfügen Polizei und Gemeinden nach Meinung der Regierung über genug griffige Instrumente.
Ausserrhoder Polizei soll bei aggressiven Hunden einschreiten
Auch ein kantonales Verbot potenziell gefährlicher Hunderassen lehnt die Regierung ab. Die Ausserrhoder Polizei hat aber ab sofort den Auftrag, bei auffälligem, aggressivem Verhalten von Hunden aktiv zu werden und die verantwortlichen Halter anzuzeigen.
Die Tessiner Polizei reagierte bereits. In Bellinzona beschlagnahmte sie einen zweieinhalbjährigen Pitbull. Dem Hundehalter wird vorgeworfen, das Tier zu wenig gesichert zu haben. Der Hund war lediglich an einer Lederleine angebunden. Jetzt muss der Besitzer einen Zaun um sein Haus bauen.
Solothurn muss noch über Massnahmen entscheiden
Im Kanton Solothurn muss die Regierung über allfällige Sondermassnahmen erst noch entscheiden. Ihr liegen zwei Vorstösse auf dem Tisch, welche Massnahmen und ein Verbot für gefährliche Hunde fordern.
Der Vorstoss der SP/Grüne-Fraktion verlangt, das revidierte Hundegesetz mit griffigen Massnahmen gegen potenziell gefährliche Hunde zu versehen. Verlangt werden Leinenzwang und Bewilligungspflicht für Kampfhunde, eine Ausbildungspflicht für Hundehalter oder Verbote für gewisse Hunderassen.
(fest/sda)





