Doch keine Sondersteuer für gefährliche Hunde

publiziert: Mittwoch, 14. Dez 2005 / 15:13 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 14. Dez 2005 / 15:31 Uhr

Bern - Im Kanton Waadt müssen Besitzer von gefährlichen Hunden nun doch keine Sondersteuer bezahlen.

Foto: Harald Theissen (ex-press.ch) Die Kantone regeln den Umgang mit gefährlichen Hunden sehr unterschiedlich. Bild: Rottweiler.
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Der Grosse Rat kippte seinen Entscheid vom Vortag wieder um. Derzeit kein Handlungsbedarf für Massnahmen sieht die Ausserrhoder Regierung. Mit einem Mehrheitsverhältnis von zwei zu eins strich der Waadtländer Grosse Rat in zweiter Lesung die im Rahmen der Budgetdebatte am Vorabend beschlossene Sondersteuer in Höhe von 500 Franken wieder. Die Kehrtwende muss nun in dritter Lesung bestätigt werden.

Verschiedene Grossräte wiesen dennoch auf Handlungsbedarf hin. Das Parlament will Anfang 2006 ein neues Hundehaltergesetz beraten und darin Massnahmen festschreiben, um Hunde-Attacken vorzubeugen.

Keinen Handlungsbedarf sieht derzeit die Regierung von Appenzell-Ausserrhoden. Seit einer Verschärfung der Hundeverordnung im Jahr 2001 verfügen Polizei und Gemeinden nach Meinung der Regierung über genug griffige Instrumente.

Ausserrhoder Polizei soll bei aggressiven Hunden einschreiten

Auch ein kantonales Verbot potenziell gefährlicher Hunderassen lehnt die Regierung ab. Die Ausserrhoder Polizei hat aber ab sofort den Auftrag, bei auffälligem, aggressivem Verhalten von Hunden aktiv zu werden und die verantwortlichen Halter anzuzeigen.

Die Tessiner Polizei reagierte bereits. In Bellinzona beschlagnahmte sie einen zweieinhalbjährigen Pitbull. Dem Hundehalter wird vorgeworfen, das Tier zu wenig gesichert zu haben. Der Hund war lediglich an einer Lederleine angebunden. Jetzt muss der Besitzer einen Zaun um sein Haus bauen.

Solothurn muss noch über Massnahmen entscheiden

Im Kanton Solothurn muss die Regierung über allfällige Sondermassnahmen erst noch entscheiden. Ihr liegen zwei Vorstösse auf dem Tisch, welche Massnahmen und ein Verbot für gefährliche Hunde fordern.

Der Vorstoss der SP/Grüne-Fraktion verlangt, das revidierte Hundegesetz mit griffigen Massnahmen gegen potenziell gefährliche Hunde zu versehen. Verlangt werden Leinenzwang und Bewilligungspflicht für Kampfhunde, eine Ausbildungspflicht für Hundehalter oder Verbote für gewisse Hunderassen.

(/sda)

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