Der Antrag des Generalstaatsanwalts löste unter den Zuschauern, darunter Angehörige von Asbest-Opfern, Proteste aus. Ioacoviello erklärte, für ihn sei offensichtlich, dass Schmidheiny für das Vorgefallene verantwortlich sei.
Antrag wider Willen
Doch für einen Richter gelte, dass er stets auf Seiten des Gesetzes stehen müsse, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, wie die Nachrichtenagentur AdnKronos berichtete. In gewissen Momenten stünden Gesetz und Gerechtigkeit in Opposition zueinander.
Schmidheiny war im Juni 2013 in zweiter Instanz vom Appellationshof in Turin zu 18 Jahren Gefängnis und Entschädigungszahlungen in Höhe von 90 Millionen Euro verurteilt worden. Das Berufungsgericht hatte den Unternehmer der vorsätzlichen Verursachung einer bis heute andauernden Katastrophe für schuldig befunden.
Dagegen erachtete das Berufungsgericht damals den zweiten Vorwurf, Schmidheiny habe absichtlich Sicherheitsmassnahmen in zwei italienischen Eternit-Werken missachtet, als verjährt.
Tausende erkrankt oder gestorben
Nach dem Pläydoyer des Generalstaatsanwalts standen die Zivilparteien auf dem Prozessprogramm. Im Verfahren geht es um nahezu 3000 durch Asbest erkrankte oder an asbestbedingten Krankheiten verstorbene Menschen im Zusammenhang mit den vier Eternit-Werken in Italien.
Die von Stephan Schmidheiny ab 1976 geführte Schweizerische Eternit-Gruppe SEG war von 1973 bis zum Konkurs 1986 zunächst grösster und später Hauptaktionär der Eternit (Italia) SpA.
(awe/sda)







