Kein Anspruch auf Demo in Brunnen
Lausanne - Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des «Bündnisses für ein buntes Brunnen» abgewiesen.
Damit wollte das linke «Bündnis für ein buntes Brunnen», vertreten durch den Berner Anwalt Daniele Jenni, einen Gegenpol zum Aufmarsch der Rechtsextremen setzen.
Diese haben in den letzten Jahren am 1. August auf dem Rütli und in Brunnen jeweils für massive Störungen gesorgt.
Auseinandersetzungen zu erwarten
Der für Brunnen zuständige Gemeinderat von Ingenbohl wies das Gesuch des Bündnisses für eine Kundgebung ab. Das von Jenni angerufene Schwyzer Verwaltungsgericht bestätigte das Verbot. Dagegen erhob Jenni staatsrechtliche Beschwerde vor Bundesgericht, blitzte aber gemäss dem veröffentlichten Urteil auch dort ab.
Für die Bundesrichter steht ausser Frage, dass sich der Beschwerdeführer auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit berufen kann. Umgekehrt aber bestehe kein absoluter Anspruch auf Benützung öffentlichen Grundes für Kundgebungen.
Beim Kundgebungsverbot sei man von der Gefahr einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit den Rechtsextremen ausgegangen. Diese Gefahr stuft das Bundesgericht als «wahrscheinlich, konkret und ernsthaft» ein. Es wirft Jenni auch vor, eine «verhältnismässige Mitwirkung» zur Vermeidung einer Konfrontation verweigert zu haben.
Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
Das Urteil berücksichtigt dabei die Situation in Brunnen: Rechtsextreme, Kundgebung des Bündnisses, Tausende von Besuchern der Bundesfeier und teilweise enge Ortsverhältnisse. Ein effizienter Polizeieinsatz wäre erschwert oder gar unmöglich gewesen. Gewaltsame Tumulte wären möglich gewesen und es hätte die Gefahr für Leib und Leben Dritter bestanden.
Für das Bundesgericht ist das Verbot deshalb auch vor der vefassungsmässigen Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu verantworten. Das Verbot erscheine als einzige Möglichkeit, die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten, heisst es im Urteil. Es sei verhältnismässig und halte vor der Verfassung stand.
(bert/sda)





