Todesstrafe ist weltweit auf dem Rückzug

publiziert: Donnerstag, 1. Feb 2007 / 13:00 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 1. Feb 2007 / 13:24 Uhr

Paris - Mehr als die Hälfte der Staaten weltweit hat die Todesstrafe geächtet. Während die Todesstrafe nach Einschätzung von Menschenrechtlern auf dem Rückzug ist, werden noch immer viele Hinrichtungen vor allem in China, den USA, Saudi-Arabien und dem Iran verzeichnet.

Foto: pdimages.com In 128 Ländern ist die Todesstrafe ganz oder weitestgehend abgeschafft.
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Diese vier Staaten zusammen standen nach jüngsten verfügbaren Daten im Jahr 2005 für 94 Prozent der 2148 bekannt gewordenen Vollstreckungen der Todesstrafe weltweit. Insgesamt gibt es Todesurteile und Hinrichtungen noch in 69 Ländern.

In 128 Ländern ist die Todesstrafe ganz oder weitestgehend abgeschafft, oder sie wird nicht mehr verhängt und vollstreckt. Nach Angaben von Amnesty International (ai) wurden 2005 allein in China 1770 Menschen hingerichtet.

Hoffnungen auf die Olympischen Spiele

Die Veranstalter des dritten Weltkongresses gegen die Todesstrafe von Donnerstag bis Samstag in Paris hoffen mit Blick auf die Olympischen Sommerspiele 2008 in Peking zumindest auf einen vorübergehenden Stopp der Hinrichtungen in China.

Als Belege für die Aktualität ihres Anliegens sehen die Veranstalter des Weltkongresses die umstrittene Hinrichtung des früheren irakischen Machthabers Saddam Hussein am 30. Dezember, aber auch die Todesurteile gegen ausländisches Medizinpersonal in Libyen und die Debatte um Todesspritzen in den USA. Der Irak hatte die Todesstrafe 2004 wieder eingeführt.

Hoffnungen auf Marokko

Kongress-Organisator Michel Taube von der Vereinigung Ensemble contre la peine de mort (Gemeinsam gegen die Todesstrafe, ECPM) hofft, dass Marokko bald der Todesstrafe abschwört - als 100. Staat weltweit und als erstes Land in Nordafrika und dem Mittleren Osten.

In Frankreich ist die Todesstrafe seit 1981 verboten. In diesem Monat soll das Parlament eine Änderung der französischen Verfassung besiegeln, in der das Verbot mit der Formel festgeschrieben wird: «Niemand kann zur Todesstrafe verurteilt werden.»

In der Schweiz wurde 1942 die Todesstrafe im zivilen Strafgesetz abgeschafft, seit 1992 wurde sie auch für Kriegszeiten aus Militärstrafgesetz gestrichen.

(/sda)

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