Nationalratskommission bereinigt Schwarzarbeitsgesetz

publiziert: Dienstag, 25. Mai 2004 / 14:35 Uhr

Bern - Der Nationalrat kann am 17. Juni über die Massnahmen gegen die Schwarzarbeit beraten. Seine Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die zweite Lesung des Gesetzes mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen verabschiedet.

Präsident Fulvio Pelli erläuterte die Masnahmen gegen Schwarzarbeit vor der Presse.
Präsident Fulvio Pelli erläuterte die Masnahmen gegen Schwarzarbeit vor der Presse.
Die WAK tat sich schwer mit dem Gesetz, wie Präsident Fulvio Pelli (FDP/TI) vor den Medien in Erinnerung rief. Bei der ersten Gesamtabstimmung im Februar war die Vorlage mit einem Zufallsentscheid (7 zu 4 Stimmen bei 11 Enthaltungen) abgelehnt worden. Inzwischen ist laut Pelli vieles verbessert worden.

Die WAK will mit dem Bundesrat sicherstellen, dass sich Schwarzarbeit nicht mehr lohnt. Die Kantone sollen Kontrollorgane einsetzen, wobei es ihnen überlassen bleibt, auch die Sozialpartner einzubeziehen. Die zuständigen Behörden (Sozialwerke, Steuerämter, Fremdenpolizei, Asylbehörden) müssen eng zusammenarbeiten.

Gegenüber dem Bundesratsvorschlag verschärft werden die Sanktionen gegen fehlbare Arbeitgeber. Wer ausländische Schwarzarbeiter beschäftigt, riskiert im Wiederholungsfall eine Busse von bis zu einer Million Franken und eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

Firmen, die schwerwiegend illegale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, sollen bis zu fünf Jahre von öffentlichen Beschaffungen ausgeschlossen werden. Den Bauern, die Schwarzarbeiter ausnützen, werden laut Gesetzesentwurf die Direktzahlungen gekürzt oder ganz gestrichen.

Die WAK sorgte für administrative Vereinfachungen. Geringfügige Arbeitsverhältnisse mit einem Jahreseinkommen von unter 9445 Franken werden über die AHV-Ausgleichskassen abgerechnet. Diese erheben eine Pauschale für die direkte Bundessteuer von 0,5 Prozent. Eine Steuererklärung entfällt.

Umstritten sind Datenschutz- und -transfer an die Sozial- und Steuerbehörden. Die Kommissionsmehrheit will die Beratungen des Ausländergesetzes abwarten, bevor sie Schwarzarbeiterinnen und -arbeiter, die seit mehr als einem Jahr in der Schweiz tätig sind, legalisiert.

(fest/sda)

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