Harsche Kritik an Urteil im Fall Sabo
Bern - Bischof Kurt Koch übt harsche Kritik am Urteil des Kantonsgerichts Baselland im Fall Sabo: Es sei von vornherein festgestanden, wie das Urteil zu lauten habe. Koch weist das Urteil zurück, zieht es aber nicht ans Bundesgericht weiter.
Laut dem Gericht sei zwar der Entzug des kirchlichen Seelsorgeauftrags wie im Fall des Röschenzer Priesters ein innerkirchlicher Vorgang, das Gerichtsverfahren beinhalte dann aber staatliche Kontrolle und Aufsicht.
Hauptgrund als Leerformel bezeichnet
Inakzeptabel sei zudem, dass das Gericht die Hauptbegründung für den Entzug des Seelsorgeauftrags, nämlich das zerrüttete Vertrauensverhältnis, als «Leerformel» bezeichnet habe.
Als unbegründet weist der Bischof den Vorwurf zurück, er habe Franz Sabo vor diesem Entzug das rechtliche Gehör nicht gewährt.
Daraus sei zu schliessen, dass «es dem Kantonsgericht nicht um eine entscheidungsoffene Urteilsberatung ging», heisst es in der Mitteilung weiter. Sondern es «sei vielmehr von vornherein festgestanden, wie das Urteil zu lauten habe».
Schwerwiegende Fragen aufgeworfen
Jetzt gehe es aber nicht mehr allein um den Fall von Sabo und Röschenz. Vielmehr seien mit dem Urteil «schwerwiegende Fragen grundsätzlicher Art und noch kaum in ihrer ganzen Tragweite absehbare Konsequenzen» im Verhältnis von Staat und Kirche aufgeworfen worden.
Deshalb müsse «auf jeden Fall ein für die katholische Kirche verhängnisvoller Präzendenzfall» vermieden werden.
Der Bischof weise daher das Gerichtsurteil zurück. Aus dem gleichen Grund sei aber ein Weiterzug ans Bundesgericht nicht möglich.
Kirchgemeinde Röschenz muss Sabo nicht entlassen
Das Baselbieter Kantonsgericht hatte am 5. September einstimmig entschieden, dass die Kirchgemeinde Röschenz den aufmüpfigen Priester Franz Sabo nicht entlassen muss.
Zwar sei der kirchliche Seelsorgeauftrag eine Anstellungsvoraussetzung, doch habe Koch bei dessen Entzug Sabo das rechtliche Gehör nicht gewährt.
(rr/sda)





