Wegen Masernfall auf Waffenplatz

Armee ruft zur Impfung auf

publiziert: Donnerstag, 18. Jul 2013 / 16:54 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 18. Jul 2013 / 17:27 Uhr
Alle Angehörigen der Armee sollen sich gegen Masern impfen lassen.
Alle Angehörigen der Armee sollen sich gegen Masern impfen lassen.

Bern - Wer auf einem Waffenplatz Dienst leistet und nicht gegen Masern geimpft ist, soll sich impfen lassen. Dazu ruft die Armee auf. Der Auslöser für die Aktion ist ein erkrankter Armeeangehöriger auf dem Waffenplatz Kloten ZH.

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Der Mann aus dem Kanton Schwyz war im Urlaub an Masern erkrankt, wie das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Donnerstag mitteilte. In der Zwischenzeit wurde er in häusliche Pflege entlassen.

Bislang sei weder auf dem Waffenplatz Kloten noch in einer anderen Rekrutenschule ein weiterer Fall von Masern aufgetreten, schreibt das VBS. Vorsorglich habe der Oberfeldarzt der Armee jedoch Massnahmen angeordnet, auf Basis der Vorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Quarantäne für Ungeimpfte

Alle auf Waffenplätzen Dienst leistenden Angehörigen der Armee und zivile Mitarbeitende werden über das Masernrisiko und die Konsequenzen bei einem Masernausbruch informiert. Ungeimpfte werden aufgefordert, sich impfen zu lassen.

Sollte ein Masernfall auf dem Waffenplatz auftreten, müssten sich alle ungeimpften Personen einer Quarantäne unterziehen. Wer erkrankt, wird sofort isoliert. Wer im Urlaub erkrankt, meldet sich telefonisch bei der Krankenabteilung des Waffenplatzes und handelt gemäss deren Instruktionen.

Kontaktpersonen sollen sich melden

Für den Waffenplatz Kloten erlässt die Armee einen speziellen Aufruf: Bisher unbekannte und ungeimpfte Kontaktpersonen des Erkrankten werden gebeten, sich auf der Krankenabteilung zu melden, um sich freiwillig gegen Masern impfen zu lassen. Wer das nicht will, wird für die Dauer von drei Wochen ab Kontakt unter Quarantäne gestellt.

Ungeimpfte Personen, die mit Masern in Kontakt gekommen seien, seien während dreier Wochen potenzielle Überträger der Erkrankung und riskierten, selber zu erkranken, erklärt das VBS.

Die vom Oberfeldarzt nach Absprache mit dem BAG angeordneten Massnahmen dienten dazu, sowohl die Armeeangehörigen als auch auch deren Familienangehörige, Freunde und Bekannte zu schützen. Die Armeeangehörigen könnten sich auf allen Waffenplätzen kostenlos impfen lassen.

Masernfälle in verschiedenen Regionen

In der Schweiz sind seit Anfang Juni in der Zentralschweiz und im Tessin die Masern ausgebrochen. Aus anderen Kantonen wurden Einzelfälle gemeldet. Alleine in der letzten Juni-Woche erkrankten laut dem BAG-Bulletin 27 Personen.

Unkomplizierte Fälle heilen laut BAG ziemlich rasch und ohne bleibende Folgen ab. Es besteht jedoch die Gefahr, dass sich als Komplikation eine Hirnentzündung, eine Lungenentzündung oder eine Mittelohrentzündung entwickelt.

(bg/sda)

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