Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

'Deutsch-schweizerischer Polizeivertrag' erleichtert Kooperation

publiziert: Mittwoch, 21. Nov 2001 / 12:13 Uhr

Waldshut/Schaffhausen - Schon bald soll es zum normalen Bild gehören, dass Polizeibeamte aus Waldshut-Tiengen zusammen mit ihren Kollegen in der Schaffhauser Innenstadt patrouillieren oder Beamte der Schaffhauser Kripo gemeinsam mit ihren Kollegen aus Waldshut Tatortarbeit in Deutschland leisten. Möglich macht dies ein "deutsch-schweizerischer Polizeivertrag".

Der Countdown zum "deutsch-schweizerischen Polizeivertrag" läuft und in wenigen Tagen werden sich die Polizisten beiderseits des Rheins bei ihrer gemeinsamen Verbrechensbekämpfung auf ein Vertragswerk berufen können, das die schon jetzt gute Zusammenarbeit rechtlich legitimiert.

Im Vorfeld der Ratifizierung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft trafen sich in der Beckenstube von Schaffhausen leitende Beamte der Polizeidirektion aus Waldshut-Tiengen mit dem Führungskader der Schaffhauser Polizei. Gemeinsames Ziel der Runde war dabei, den Vertrag so schnell als möglich mit Leben zu erfüllen.

Gegenseitiges Kennenlernen durch Hospitation

Kommandant Fritz Brigger von der Schaffhauser Polizei und der Leiter der Polizeidirektion Waldshut-Tiengen, Kriminaldirektor Wolfgang Stein, sehen in gegenseitiger Hospitation eine der Möglichkeiten, vom jeweils Anderen zu lernen und wollen den Austausch von Polizeibeamten für die kommenden Monate forcieren. Neuland wird mit der Hospitation nicht betreten. Erst vor wenigen Wochen zählte zur Schaffhauser Polizei eine junge Polizeibeamtin aus Waldshut, die im Rahmen ihres Studiums für den gehobenen Polizeidienst für einen Monat in der Munot-Stadt verweilte und die Arbeitsweisen "enne am Rhy" kennen und schätzen lernen konnte.

Grenze ist kein Hindernis mehr

Für die Verbrecherjagd wird die Grenze am Hochrhein kein Hindernis mehr sein. Gleich wie im "Schengener-Vertrag", der die polizeiliche Zusammenarbeit mit den EU-Staaten regelt, finden sich auch im "deutsch-schweizerischen Polizeivertrag" Regelungen über die Gefahrenabwehr und die Kriminalitätsbekämpfung, mit Observationsmassnahmen und der Nacheile.

Geregelt wurden auch die gemeinsamen Kontrollen bei grenzüberschreitenden Fahndungsaktionen oder die gegenseitige Hilfeleistung bei Grossereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen. Auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung ziehen die Polizeien beiderseits des Rheins jetzt mehr an einem Strang. Gab es in der Vergangenheit schon gemeinsame Schiessübungen oder Trainingseinheiten über Zugriffstechniken bei der Festnahme, so werden nun Lehrpläne ausgetauscht und die wechselseitige Übernahme von Ausbildungs- und Fortbildungsinhalten wird zur Normalität gehören. In das Vertragswerk mit einbezogen sind auch die Zollbehörden, und so dürfte sich auch hier eine Vereinfachung der gemeinsamen Arbeit einstellen.

Mit dem "deutsch-schweizerischen Polizeivertrag" wird rechtlich legitimiert, was in der Vergangenheit nur Dank guter Kontakte möglich war. Der Vertrag geht aber auch noch darüber hinaus und ist somit eine echte Verbesserung für die polizeiliche Arbeit in allen Bereichen.

(René Matti/news.ch)

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