Fünfeinhalb Jahre Haft für Tötung des eigenen Kindes

publiziert: Dienstag, 9. Apr 2002 / 16:25 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 10. Apr 2002 / 07:48 Uhr

Rorschacherberg - Wegen vorsätzlicher Tötung ist in St. Gallen ein 35-jähriger Mann vom Bezirksgericht Rorschach zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Der Mann hatte 1999 seinen neun Wochen alten Sohn zu Tode geschüttelt.

Mit seinem Urteil folgte das Bezirksgericht Rorschach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es sprach den Mann der vorsätzlichen Tötung schuldig. Der Mann muss seiner geschiedenen Frau, der Mutter des getöteten Kleinkinds, zudem 40'000 Franken Genugtuung zahlen.

«Es war Absicht», hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft während des Prozess gesagt. Der Angeklagte sei oft gewarnt worden, dass das Schütteln für das Kleinkind lebensbedrohlich sein könne.

Der Verteidiger des Angschuldigten hatte auf fahrlässige Tötung plädiert. Sein Mandant sei als Folge des Konsums von Heroin und Kokain in seiner Zurechnungsfähigkeit stark beeinträchtigt gewesen.

In der Nacht auf den 28. November 1999 hatte der Mann seinen schlafenden Buben im Haus der Schwiegereltern aus einem Korb genommen, durch das Zusammendrücken des Brustkorbs mehrere Rippen gebrochen und ihm durch heftiges Schütteln ein Schütteltrauma zugefügt. Das Kind starb an den Folgen.

Schon in den Wochen zuvor habe der Angeklagte das Kind mehrfach aufs Schwerste misshandelt, hiess es seitens der Staatsanwaltschaft.

Der Angeschuldigte sagte vor Gericht, es tue ihm Leid, was passiert sei. Er befindet sich seit zwei Jahren in einer stationären Massnahme für den Drogenentzug. Diese kann er fortführen, die Zuchthausstrafe wird zu ihren Gunsten aufgeschoben.

Der Anwalt will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten; erst dann soll über einen allfälligen Weiterzug ans Kantonsgericht entschieden werden.

(kil/sda)

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