Goethe-Nachlass beschäftigt Gericht

publiziert: Montag, 21. Okt 2002 / 12:41 Uhr

Weimar - Um den handschriftlichen Goethe-Nachlass - seit 2001 im UNESCO-Register Gedächtnis der Menschheit - ist ein Gerichtsstreit entbrannt. Prinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach beansprucht Kernbestände des Goethe- und Schiller-Archivs.

Das Verwaltungsgericht Gera muss sich am Donnerstag mit den Rückübertragungsansprüchen des Adelshauses gegenüber dem Freistaat Thüringen beschäftigen. Politiker und Kunstfreunde sind alarmiert. Sie befürchten, das einzigartige nationale Kulturgut könnte in Privathand übergehen und nur noch gegen horrendes Entgelt Öffentlichkeit und Forschung zur Verfügung stehen.

Das Landesamt für offene Vermögensfragen hatte 1998 die Ansprüche des Adelshauses zunächst anerkannt, ein Jahr später dann jedoch aus Rechtsgründen und nach deutschlandweiten Protesten revidiert. Zur Begründung hiess es, der Klassikernachlass sei 1945 einer Stiftung übertragen und damit nicht enteignet worden.

Die Rückgabe von Bildern, Möbeln, Geschirr und Büchern könne nur bei einer Enteignung erfolgen. Hintergrund ist das seit 1994 geltende Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz, nach dem Adligen und privaten Sammlern, die nach nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet wurden, ihre bewegliche Habe zurückgegeben werden muss.

Jochen Golz, Direktor des Goethe- und Schiller-Archivs, hofft auf eine Lösung, die Weimar die Kostbarkeiten erhält. Es geht um den grössten und kostbarsten Teil des Archivs, sagt der Literaturwissenschaftler.

Er umfasse etwa 90 Prozent aller poetischen Manuskripte Goethes (1749-1832), darunter die Reinschrift von Faust II und des West-Östlichen Divan sowie seine Tagebücher aus sechs Jahrzehnten.

(bert/sda)

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