Klarere Verhältnisse auf der Schiene

publiziert: Mittwoch, 23. Feb 2005 / 15:28 Uhr

Bern - Bei der Finanzierung der Schweizer Bahninfrastruktur sollen künftig klarere Verhältnisse geschaffen werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Bahnreform 2 dem Parlament zugeleitet.

Der Bund will künftig nur noch das Grundnetz finanzieren.
Der Bund will künftig nur noch das Grundnetz finanzieren.
Kernpunkt ist die Entflechtung der Finanzierungszuständigkeiten. Der Bund will künftig nur noch das Grundnetz finanzieren. Dieses besteht aus dem Transit- und Fernverkehrsnetz sowie aus den Anbindungen der Kantonshauptorte, der peripheren Regionen und der wichtigsten Industrie- und Handelsstandorte.

Die Kantone sind für die Finanzierung des Ergänzungsnetzes verantwortlich. Mischfinanzierungen sollen wegfallen. Gleichzeitig werden die Privatbahnen der SBB gleichgestellt. Wie die SBB müssen sie neu Leistungsvereinbahrungen eingehen, wenn ihnen der Bund beim Ausbau ihrer Infrastruktur finanziell unter die Arme greift.

Sicherheitsdienst ersetzt Bahnpolizei

Neu geregelt wird in der Bahnreform 2 auch die Sicherheit der Passagiere. Die bisherige Bahnpolizei soll durch einen Sicherheitsdienst ersetzt werden, der in allen Bereichen des öffentlichen Verkehrs zum Einsatz kommen kann.

Bestandteil der Bahnreform 2 ist auch die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs. Weil die EU die bisherige gemeinsame Trassenvergabungsstelle von SBB, BLS und Regionalverkehr Mittelland (RM) nicht mehr akzeptiert, muss der Bund eine eigene Amtsstelle einrichten.

Zusammen mit der Botschaft zur Bahnreform 2 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament auch eine Revision des Eisenbahngesetzes. Diese umfasst Anpassungen an die Interoperabilitätsrichtlinien der EU. Darin legt die EU fest, dass Züge auf dem europäischen Netz künftig ohne technische Hindernisse an den Grenzen verkehren können.

(fest/sda)

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