SP ficht Walliser Wahlkreise beim Bundesgericht an

publiziert: Montag, 24. Mai 2004 / 19:19 Uhr

Sitten - Die SP des Kantons Wallis hat beim Bundesgericht eine verwaltungsrechtliche Beschwerde gegen die Einteilung der Wahlkreise im Wallis deponiert. Die Partei sieht in mehreren Bezirken das Verhältniswahlrecht nicht garantiert.

Im Wallis wird um die Ausgestaltung der Wahlkreise gestritten.
Im Wallis wird um die Ausgestaltung der Wahlkreise gestritten.
Mit der Beschwerde wehrt sich die SP gegen eine Verfügung der Walliser Regierung, mit der die Verteilung der 130 Grossratssitze auf die 13 Bezirke angepasst wird. Grund der Anpassung ist die Volkszählung 2000. Gewisse Bezirke weisen nicht mehr als zwei Grossräte auf, was in den Augen der SP die Bundesverfassung verletzt.

Laut Bundesverfassung müssen die Wahlkreise so ausgestaltet sein, dass das Verhältniswahlrecht garantiert ist, um allen Parteien gleiche Chancen einzuräumen, wie SP-Präsident Charles-Marie Michellod erklärte. Dies sei im Wallis, wo 7 der 13 Bezirke weniger als 10 Abgeordnete stellen, nicht der Fall.

Die SP bezieht sich auf ein Bundesgerichtsurteil vom Dezember 2002. Das höchste Gericht bezeichnete damals die Wahlkreiseinteilung der Stadt Zürich als verfassungswidrig. Im kleinsten Zürcher Wahlkreis waren nur 2 Mandate zu vergeben, während im grössten Kreis 11 Sitze zu holen waren.

Die Walliser SP wehrt sich seit Jahren gegen den Beibehalt der Bezirke als Wahlkreise. Das geltende System begünstige die CVP, die mit rund 50 Prozent der Stimmen 57 Prozent der Sitze im Kantonsparlament belegt.

Parlamentarische SP-Vorstösse zur Änderung der Wahlkreis-Einteilung wurden bislang alle abgelehnt. Deshalb beschreitet die Partei nun den juristischen Weg.

(bert/sda)

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