Internet-Viren: Wer muss für die Schäden einstehen?
Bern - Computerviren und -würmer verursachen jedes Jahr Milliardenschäden. Doch wer muss für die Kosten und Umsatzausfälle aufkommen?
Der volkswirtschaftliche Schaden durch das digitale Ungeziefer ist enorm: Nach Schätzung der US-Marktforschungsfirma Computer Economics sollen zum Beispiel der MS-Blast und Sobig.F-Virus vom August rund 2 Mrd. Dollar gekostet haben. Den Rekord hält mit 8 Mrd. Dollar der Loveletter-Virus von 2002.
Ein Teil dieser Beträge entfällt auf verlorene Arbeitszeit durch lahmgelegte Computersysteme, ein anderer auf die Kosten zur Reinigung und Wiederherstellung der Systeme und Daten.
Für letztere bieten einzelne Versicherungen einen gewissen Schutz an, doch wurde dieser in den letzten Jahren stetig abgebaut: Weil sich Viren heute über das Internet weltweit verbreiten, können Schäden sich zu sehr kumulieren.
Ungeschützter Verkehr
Dies bedeutet allerdings nicht, dass Opfer auf ihren Schäden sitzen bleiben müssen. Was viele PC-Benutzer sich nicht bewusst sind: Auch sie selbst könnten in gewissen Situationen für Virenschäden anderer haftbar gemacht werden.
Denn die Verbreitung von Computerviren und -würmern ist in der Schweiz seit vielen Jahren verboten, selbst wenn sie keinen Schaden anrichten. Wer weiss, dass sein Computer mit befallen ist, nichts dagegen tut und so in Kauf nimmt, dass die Programme auch andere Computer befallen, kann sich deshalb strafbar machen.
Handelt er nur fahrlässig, indem er sein System nicht richtig schützt und etwa gut bekannte Sicherheitslecks offen lässt, besteht immerhin das Risiko einer zivilrechtlichen Schadenersatzforderung eines Opfers.
Noch keine Prozesse
Das Risiko erkannt haben auch erste Internet-Provider. Sie fordern von ihren Kunden, dass sie ihre Systeme schützen, damit sie nicht zu Virenschleudern oder von Würmern für Sabotage-Angriffe auf Dritte umprogrammiert werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ausgesperrt zu werden. Ein Risiko sind vor allem Computer, die dauerhaft mit dem Internet verbunden sind.
Noch sind in der Schweiz keine Prozesse wegen Virenschäden bekannt, weshalb wichtige Fragen bisher ungeklärt sind. Dazu gehört etwa die Frage, wie weit ein Benutzer beim Schutz seines Computers gehen muss.
Aktuelle Antiviren-Programme, so genannte "Firewall"-Systeme und die Installation von Updates, mit denen bekannte Sicherheitslöcher von Standardsoftware gestopft werden, sind die heute gängigen Massnahmen.
Softwarefirmen unbehelligt
Auf die Hersteller von Software selbst lässt sich selbst bei mangelhaft entwickelten Programmen nur selten Rückgriff nehmen.
Wurde ein Produkt wie üblich über den Handel gekauft, kann vom Kunden selbst innerhalb der Garantiezeit nur der Händler belangt werden, weil er Vertragspartner ist. Ihn aber trifft in der Regel kein Verschulden an den Mängeln, weshalb er für Folgeschäden nicht einstehen muss.
Fazit: Wer seinen Computer mit anderen vernetzt, aber mangelhaft unterhält, schafft dadurch Gefahren für andere. Denn immer häufiger werden Störprogramme darauf programmiert, für ihre Angriffe schlecht geschützte fremde Computer zu verwenden.
Auch wenn das Haftungsrisiko eines privaten Internet-Benutzers gering ist, wird es letztlich eine Frage der Zeit sein, bis sich die Gerichte mit dem Thema befassen.
(David Rosenthal/sda)
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