Einigung zur Verbandsbeschwerde

publiziert: Mittwoch, 24. Aug 2005 / 23:29 Uhr

Bern - Auch der Bundesrat will Missbräuche beim Verbandsbeschwerderecht verhindern und die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vereinfachen. Er unterstützt die Vorschlägen der ständerätlichen Rechtskommission (RK).

Organisationen sollen ihre Anliegen möglichst frühzeitig einbringen.
Organisationen sollen ihre Anliegen möglichst frühzeitig einbringen.
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Verbandsbeschwerderecht und UVP hätten sich im Vollzug des Umweltrechts grundsätzlich bewährt, hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einer Initiative der RK fest. Mit ihren Anträgen für gezielte Verbesserungen schlage die Kommission die richtige Stossrichtung ein.

Einverstanden ist der Bundesrat damit, dass das Beschwerderecht nur noch rein ideell tätigen Umweltschutzorganisationen zustehen soll und das Beschwerderecht auf Gebiete beschränkt wird, die seit mindestens zehn Jahren statutarischer Verbandszweck sind. Das Gleiche gilt auch für die andern Vorschläge zur Verbandsbeschwerde.

Frühzeitige Einwände

Insbesondere begrüsst es der Bundesrat, dass die Organisationen ihre Anliegen möglichst frühzeitig schon im Rahmen der Raumplanung einbringen sollen. Verbandsrügen, die in einem früheren Stadium hätten eingebracht werden können oder rechtskräftig abgelehnt wurden, sollen später nicht mehr zulässig sein.

Private Vereinbarungen zwischen Organisationen werden nur noch beschränkt erlaubt. Sie sind unzulässig, wenn damit der Verzicht auf ein Rechtsmittel abgegolten werden soll. Unterliegende Beschwerdeführer müssen die Verfahrenskosten tragen. Ein vorzeitiger Baubeginn ist möglich, wenn der Ausgang des Verfahrens die Arbeiten nicht beeinflussen kann.

Periodische Überprüfungen

Bei der UVP begrüsst der Bundesrat die Verpflichtung, die Liste der betroffenen Anlagetypen und die Schwellenwerte periodisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine Aktualisierung der UVP-Verordnung auf Ende 2006 sei bereits im Gang. Es sei vorgesehen, den Anhang alle acht bis zehn Jahre zu überprüfen.

Der Ständerat wird in der Herbstsession über die Vorlage beraten, die auf eine parlamentarische Initiative von Hans Hofmann (SVP/ZH) zurückgeht. Nimmt die kleine Kammer die Gesetzesänderungen an, kommt der Nationalrat zum Zuge.

(bert/sda)

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