UEFA-Beschwerde zu Public Viewing ist zulässig

publiziert: Dienstag, 14. Apr 2009 / 13:24 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 14. Apr 2009 / 21:57 Uhr

Lausanne - Die Frage der Gebühren für das Public Viewing bei Grossanlässen wird auch nach der EURO 2008 nochmals aktuell. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der UEFA gutgeheissen. Das Bundesverwaltungsgericht muss den Fall neu beurteilen.

Das Public Viewing beschäftigt auch ein Jahr nach der EURO 2008 die Gerichte.
Das Public Viewing beschäftigt auch ein Jahr nach der EURO 2008 die Gerichte.
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Kurz vor der Fussball-Europameisterschaft im letzten Juni hatte die UEFA den Lizenztarif für die öffentliche Ausstrahlung der Spiele auf Grossbildschirmen (Public Viewing) angefochten. Diesen Tarif für Bildschirme mit einer Diagonale von mehr als drei Metern hatten die Verwertungs- und Nutzergesellschaften ausgehandelt - unter anderem die SUISA als Verwerter und GastroSuisse als Nutzer.

Allerdings wollte die UEFA für Public Viewings selbst Lizenzen gegen eine Gebühr vergeben, die über derjenigen der SUISA lag. Der europäische Fussballverband begründete dies damit, dass er die Bilder der Spiele selbst produziert.

Absage vom Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) erteilte dieser Absicht im Juli 2008 aber eine Absage. Die UEFA dürfe nicht Beschwerde führen, weil sie auch nicht an den Verhandlungen bei der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und Schutzrechten teilnehmen durfte, hielten die Richter fest.

Das Bundesgericht pfeift nun in seinem Urteil das BVG zurück und spricht der UEFA das Beschwerderecht zu. Nach dem Entscheid muss das BVG den Fall neu beurteilen. Es wird prüfen müssen, ob bei Public Viewings von Grossanlässen der Tarif der SUISA gerechtfertigt ist.

Sowohl die UEFA als auch die SUISA zeigten sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA zufrieden darüber, dass das Bundesverwaltungsgericht sich noch einmal mit der Angelegenheit befassen muss. Beide Organisationen hoffen, dass das Gericht zu ihren Gunsten entscheiden wird.

(tri/sda)

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