Bundesrat stärkt Polizeiarbeit

publiziert: Mittwoch, 24. Mai 2006 / 11:37 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 24. Mai 2006 / 12:25 Uhr

Bern - Dank dem Nationalen Polizei-Index soll die Polizei einfacher, schneller und wirksamer ermitteln können. Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) verabschiedet.

Nun kann ein schneller Datenabgleich mit anderen Kantonen problemlos erfolgen.
Nun kann ein schneller Datenabgleich mit anderen Kantonen problemlos erfolgen.
Eine Art von elektronischem Inhaltsverzeichnis soll es erlauben zu prüfen, ob eine bestimmte Person in einem der Polizeisysteme des Bundes oder der Kantone verzeichnet ist. Bis anhin muss hierzu jede Behörde einzeln angefragt werden. Der Gesetzesentwurf zum BPI wurde in der Vernehmlassung gut aufgenommen.

Im BPI werden die Gesetzesgrundlagen für die Polizei-Datenbanken zusammengefasst, die der Bund betreibt: das Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (JANUS), das Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem des Bundesamtes für Polizei (IPAS) und das automatisierte Fahndungssystem RIPOL.

Recht auf Auskunft

Das BPI regelt für jedes der Informationssysteme, welche Daten von wem, wie und zu welchem Zweck bearbeitet werden dürfen und hält fest, wie Privatpersonen ihr Recht auf Auskunft ausüben können. Ziel ist es, die Systeme transparenter zu gestalten und möglichst zu harmonisieren. Neue Datenkategorien werden nicht geschaffen.

Das BPI ebnet nach Angaben des Bundesamtes für Polizei (fedpol) zudem den Weg dafür, dass der zusätzliche Informationsfluss, der sich aus der Mitwirkung im Schengener Raum und in Europol ergibt, in die bestehenden Informationssysteme integriert werden kann. Die entsprechenden Arbeitsabläufe könnten so rationalisiert werden.

Amtshilfe vereinfacht

Mit dem Polizei-Index wird auch die Amtshilfe unter den Kantonen und zwischen Bund und Kantonen vereinfacht. Eine einzige automatisierte Abfrage klärt, ob und bei welcher Behörde beim Bund oder bei den Kantonen Daten zu einer bestimmten Person verzeichnet sind.

Die Entwicklung des Polizei-Indexes wird den Bund etwa 2 Millionen Franken kosten. Die jährlichen Betriebskosten werden auf 100 000 Franken geschätzt.

(fest/sda)

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