Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde von U1 TV ab

publiziert: Montag, 24. Nov 2008 / 12:37 Uhr / aktualisiert: Montag, 24. Nov 2008 / 14:06 Uhr

Bern - Die Cablecom hat U1 TV aus ihrem analogen Kabelnetz kippen dürfen. Laut Bundesverwaltungsgericht hat der Privatsender mit seinem weitgehend aus Quiz-, Talk- und Erotiksendungen bestehenden Programm keinen Anspruch auf Verbreitung.

Laut dem Entscheid der Richter hat U1 TV keinen Anspruch auf Aufschaltung, die Cablecom durfte abschalten.
Laut dem Entscheid der Richter hat U1 TV keinen Anspruch auf Aufschaltung, die Cablecom durfte abschalten.
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Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte im Dezember 2007 entschieden, dass die Cablecom den Zürcher Sender U1 TV nicht mehr auf ihrem Analognetz verbreiten muss. U1 TV gelangte ans Bundesverwaltungsgericht. Es hat die Beschwerde nun abgewiesen. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Laut dem Entscheid der Richter in Bern hat U1 TV keinen Anspruch auf Aufschaltung. Der Sender leiste keinen besonderen Beitrag zum Verfassungsauftrag. Dieser bestehe in der Verbreitung von Informationen über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge und Beiträgen zur Entfaltung des kulturellen Lebens.

Der Grossteil des Programms von U1 TV bestehe indessen schon bisher und auch in Zukunft aus Quiz- und Talksendungen. Die Zuschauer könnten über Mehrwertdienstnummern an Gewinnspielen teilnehmen und Gespräche zu Lebens- oder Gesundheitsberatung führen. Die Nachtstunden würden mit Erotiksendungen ausgefüllt.

(fest/sda)

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