Führerschein auf Probe kommt

publiziert: Mittwoch, 27. Okt 2004 / 12:33 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 27. Okt 2004 / 12:49 Uhr

Bern - Neufahrer erhalten den Führerausweis künftig für drei Jahre nur noch auf Probe, müssen sich weiter ausbilden und unterstehen schärferen Sanktionen. Der Bundesrat hat die Ausführungsbestimmungen zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes verabschiedet.

Die jugendlichen Fahrer sollen so zu passiveren Fahren animiert werden.
Die jugendlichen Fahrer sollen so zu passiveren Fahren animiert werden.
Das neue Regime gilt für Auto- und Motorradfahrer, die ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis stellen. Den unbefristeten Führerausweis erhalten sie drei Jahre nach der bestandenen praktischen Prüfung, wenn sie alle Auflagen erfüllt haben.

Bei einem Entzug des Führerausweises verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Nach einem zweiten Entzug wird die Fahrberechtigung annulliert. Wer danach noch ein Motorfahrzeug lenken will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis stellen.

"Idiotentest"

In diesem Fall ist den üblichen Unterlagen ein höchstens drei Monate altes verkehrspsychologisches Gutachten beizulegen, in dem eine behördlich anerkannte Stelle die Fahreignung bejaht. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach der Widerhandlung ausgestellt werden.

In den obligatorischen Weiterausbildungskursen lernen die häufig zu höherem Risiko neigenden (jugendlichen) Neufahrer, wie man Grenzsituationen im Strassenverkehr vermeidet. Auch soll das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiter entwickelt werden.

Zwei Tage Weiterausbildung

Die Weiterausbildung muss bei einem kantonal anerkannten Kursveranstalter absolviert werden. Sie dauert 16 Stunden, verteilt auf zwei Tage. Der Kurs dürfte ungefähr gleich viel kosten wie acht Lektionen bei einem Fahlehrer.

Andere Teile des revidierten Strassenverkehrsgesetzes hat der Bundesrat bereits auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Ab nächstem Jahr beträgt der Blutalkoholgrenzwert 0,5 statt 0,8 Promille. Für Drogen wie Cannabis, Kokain oder Heroin gilt Nulltoleranz. Zudem werden Wiederholungstäter härter angefasst.

(fest/sda)

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