Fünfeinhalb Jahre Gefängnis für Nackenschuss

publiziert: Mittwoch, 11. Sep 2002 / 16:56 Uhr

Nyon (VD) - Ein Flugzeugmechaniker wurde vom Kreisgericht Nyon zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der entlassene Mann hatte seinen ehemaligen Chef während Jahren massiv belästigt und schliesslich mit einem Nackenschuss lebensgefährlich verletzt.

Für die Richter lag ein schweres Verschulden vor. Der Angeklagte habe bei seinen Taten jeden Skrupel missen lassen und eine schändliche Einstellung an den Tag gelegt. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Angeklagte an schweren psychischen Störungen leidet. Das Gericht ordnete eine psychiatrische Behandlung an.

Der Staatsanwalt hatte eine Zuchthausstrafe von zehn Jahren gefordert. Der Mann war 1982 von einer Fluggesellschaft als Mechaniker eingestellt worden, wo er in einem fünfköpfigen Team arbeitete. Im Rahmen eines Stellenabbaus kündigte ihm sein Chef, zu dem er ein gespanntes Verhältnis hatte.

Weil er die Kündigung nicht akzeptieren konnte, beschloss der Verurteilte, sich zu rächen. Die Belästigungen eskalierten im November 1999, acht Jahre nach der Entlassung, als der Mann seinen Ex-Chef mit einer Pistole bewaffnet aufsuchte. Im Verlauf eines Streits drückte er diesen zu Boden und jagte ihm eine Kugel in den Nacken.

Das Opfer wurde schwer verletzt und entkam nur knapp dem Tod. Das Gericht konnte keine sichere Tötungsabsicht erkennen, sprach den Schützen aber wegen Gefährdung des Lebens Dritter und fahrlässiger Körperverletzung schuldig.

Dem ehemaligen Angestellen wurden eine Vielzahl weiterer Delikte vorgeworfen. Unter anderen soll er rund ein Dutzend Bomben gebastelt haben, um diese in Paketen versteckt dem ehemaligen Chef, dessen Mutter und der Ex-Frau zuzusenden. Mangels Beweisen entschied das Gericht in diesen Punkten zugunsten des Angeklagten.

(ms/sda)

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