Hohe Entschädigung wegen unterlassener Nachmietersuche

publiziert: Dienstag, 3. Dez 2002 / 13:07 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 3. Dez 2002 / 13:41 Uhr

Lausanne - Die Suche nach einem tauglichen Nachmieter zu unterlassen kann teuer werden. Das Bundesgericht hat einem Wohnungsvermieter aus dem Kanton Zürich 26 520 Franken zugesprochen.

Lausanne
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Ein Paar hatte ab August 1996 eine Fünfeinhalb-Zimmer-Wohnung für eine Mindestdauer von zwei Jahren gemietet. Aus beruflichen Gründen zogen die beiden aus der monatlich 2210 Franken teuren Wohnung bereits im Herbst 1996 wieder aus. Sie stellten dabei einen Nachmieter, der die Wohnung schliesslich aber nicht übernahm.

Zu einer Neuvermietung kam es dann erst im Oktober 1997. Im dazwischenliegenden Jahr hatte der Vermieter in verschiedenen Zeitungen Inserate geschaltet, jeweils ein paar Monate vor den ordentlichen Kündigungsterminen. Im vergangenen Februar verurteilte das Zürcher Obergericht die Mieter zur Zahlung von 15 470 Franken.

Es kam zum Schluss, dass der Vermieter einen Teil des Schadens zu verantworten habe, weil er während fünf der zwölf Monate, in denen die Wohnung leer stand, nicht inseriert habe. Das sei ihm als Unterlassung seiner Pflicht zur Minderung des Schadens anzulasten.

Das Bundesgericht hat die Berufung des Vermieters nun gutgeheissen und die Entschädigung auf 26 520 Franken erhöht. Der Vermieter habe grundsätzlich das Recht, das Resultat der Suchbemühung des Mieters abzuwarten, hielt es fest. Er habe erst aktiv zu werden, wenn erkennbar sei, dass sich der Mieter nicht ausreichend um die Weitervermietung bemühe.

Im vorliegenden Fall habe er davon ausgehen dürfen, dass die Mieter ihre Suche nach einem tauglichen Ersatzmieter fortsetzen würden. Dass er während gewissen Zeiten keine Inserate aufgegeben habe, könne ihm nicht als Unterlassung vorgeworfen werden.

(bert/sda)

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