Mildes Bundesgerichtsurteil für einen Autofahrer

publiziert: Mittwoch, 2. Jul 2008 / 13:33 Uhr

Lausanne - Unachtsame Autofahrer dürfen beim Bundesgericht auf Milde hoffen. Laut einem Urteil hat ein Fahrzeuglenker die Verkehrsregeln nicht schwer verletzt, als er auf der Autobahn das Limit von 80 km/h übersehen und mit Tempo 137 gefahren ist.

Das Bundesgericht ist der Meinung, dass der Autofahrer «pflichtwidrig unaufmerksam» war, da das Tempolimit zeitlich und örtlich begrenzt war.
Das Bundesgericht ist der Meinung, dass der Autofahrer «pflichtwidrig unaufmerksam» war, da das Tempolimit zeitlich und örtlich begrenzt war.
Vom 3. bis zum 8. Februar 2006 war das Tempolimit auf den Berner Autobahnen wegen der anhaltend hohen Feinstaubwerte auf 80 Stundenkilometer beschränkt worden. Ein Autofahrer fuhr zwischen Bern/Brünnen und Kerzers trotzdem mit Tempo 137.

Die Berner Justiz sprach ihn wegen der toleranzbereinigten Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 Stundenkilometern der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Das Berner Obergericht bestrafte ihn dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 600 Franken und 6000 Franken Busse.

Das Bundesgericht hat dem Mann nun Recht gegeben und entschieden, dass nur eine einfache Verletzung der Verkehrsregeln vorliegt. Die Berner Justiz muss die Strafe nun dementsprechend tiefer festsetzen. Laut dem Urteil ist die Tempoüberschreitung rein objektiv betrachtet zwar eindeutig ein schwerer Verstoss.

Tempolimit Ausnahme

Von der objektiven dürfe indessen nicht unbesehen auf die subjektive Schwere geschlossen werden. Der Mann habe «die bloss während einer Woche geltende und örtlich begrenzte Temporeduktion übersehen. Er war mit anderen Worten pflichtwidrig unaufmerksam.»

Dies sei zwar ein Fehlverhalten, doch zeuge die Unachtsamkeit weder von Rücksichtslosigkeit noch offenbare sie ein bedenkenloses Verhalten gegenüber fremden Rechtsgütern. Die Annahme von Rücksichtslosigkeit müsse streng gehandhabt werden, wenn man das Schuldprinzip auch im Strassenverkehrsrecht ernst nehmen wolle.

(fest/sda)

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