Intensive Fahndung

Mörder flieht aus psychiatrischer Klinik

publiziert: Samstag, 28. Mai 2016 / 14:31 Uhr / aktualisiert: Samstag, 28. Mai 2016 / 22:00 Uhr
Die Polizei sei «umgehend» über die Entweichung orientiert worden. (Symbolbild)
Die Polizei sei «umgehend» über die Entweichung orientiert worden. (Symbolbild)

Aarau - Ein verurteilter Mörder ist in der Nacht auf Samstag aus der psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch AG geflohen. Es handelt sich um einen 22-jährigen Aargauer, der 2009 eine junge Vietnamesin im Tessin getötet hatte. Die Polizei fahndet nach ihm.

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Der Mann brach gewaltsam aus der geschlossenen forensischen Abteilung der Klinik aus, wie die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) am Samstag mitteilten. Er war dort fürsorgerisch untergebracht.

Die Klinik ist laut dem Konzept für stationäre forensische Psychiatrie der PDGAG, das auf der Webseite aufgeschaltet ist, auf einen niedrigen und mittleren Sicherheitsstandard ausgerichtet und verfügt über keine Hochsicherheitsabteilung.

"Restrisiko bleibt"

Eine Flucht aus der Forensik sei ohne Gewaltanwendung und ohne Hilfe oder Hilfsmittel nur schwer möglich, teilten die PDAG am Samstagabend mit. In der gesicherten Abteilung gebe es zum Beispiel ein Doppelschleusen-System. Ohne Batches oder Schlüssel könne ein Patient nur mit Gewaltanwendung nach aussen gelangen.

Die Fenster mit doppeltem Sicherheitsglas liessen sich in der ganzen Klinik nicht öffnen. Doch die forensische Abteilung sei nicht als Hochsicherheitssystem konzipiert worden und die Stationen seien nicht vollständig ausbruchssicher. Deshalb bestehe "trotz gesicherter Infrastruktur ein Restrisiko für einen Ausbruch".

Ausserdem hätten die Patienten sogenannte Lockerungsstufen. Diese erlaubten ihnen je nach Therapieverlauf auch einen Aufenthalt ausserhalb des gesicherten Bereiches in Betreuung einer Fachperson, in der Gruppe oder im besten Fall sogar unbegleitet.

Da es sich um eine laufende Ermittlung handle, sei es den PDAG in diesem Fall nicht möglich, näher Stellung zu nehmen, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Polizeihunde im Einsatz

Die Kantonspolizei Aargau wurde um 3.30 Uhr über die Flucht des Mannes informiert, wie sie am Samstag selbst mitteilte. Eine intensive Fahndung nach dem Flüchtigen sei eingeleitet worden. Bisher habe diese keine Anhaltspunkte über den Verbleib des Mannes ergeben.

Die Polizei habe zuerst im weiteren Umfeld der Klinik gesucht, dann die Suche ausgedehnt, auch auf bekannte Aufenthaltsorte des Mannes, sagte Bernhard Graser, Sprecher der Kantonspolizei Aargau, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Auch Polizeihunde kamen zum Einsatz.

Zu den Details des Ausbruchs oder dem Umfang des Polizeiaufgebotes will die Polizei keine Angaben machen. Wer den Flüchtigen sieht, solle nichts auf eigene Faust unternehmen, sondern sich bei der Kantonspolizei Aargau melden. Auf ihrer Internetseite ist der Fahndungsaufruf mit Bildern des Flüchtigen aufgeschaltet.

Höchststrafe im Jugendrecht

Der gesuchte Mann hatte 2009 in Sessa TI eine 17-jährige Vietnamesin mit einem Holzscheit erschlagen, damals war er selber erst 16 Jahre alt. Aufgrund ausgewerteter Handy-Daten hatte die Polizei den Schweizer im August 2009 zum Verschwinden der Jugendlichen befragt. Ihre Überreste wurden später im Juni 2010, zehn Monate nach dem Verschwinden, in Sessa aufgefunden. Wenig später wurde der Jugendliche an seinem Wohnort im Aargau verhaftet.

Das Jugendgericht Baden verurteilte den Aargauer 2013 wegen Mordes zur Höchststrafe im Jugendrecht. Er wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt.

Weil die jugendstrafrechtlichen Massnahmen bis zum Erreichen des 22. Altersjahres befristet sind, wurde der Mann im Frühling 2015 auf Antrag der Jugendanwaltschaft fürsorgerisch untergebracht. Dagegen wehrte sich der Mörder auf dem Rechtsweg, es folgte ein Hin und Her. Im Februar wies das Aargauer Verwaltungsgericht die Beschwerde des Mannes gegen die fürsorgerische Unterbringung ab.

Schwere psychische Störung

Das Verwaltungsgericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass die Voraussetzungen für die fürsorgerische Unterbringung nach wie vor erfüllt seien. Der Mann leidet gemäss Gutachten an einer schweren psychischen Störung, die mittels intensiver, langfristiger Psychotherapie zu behandeln ist.

Erst wenn der Mann im Therapieverlauf schrittweise auf ein Leben in der Freiheit vorbereitet und damit auch die Rückfallgefahr verkleinert werden könne, müsse die Behandlung nicht mehr in einer psychiatrischen Klinik erfolgen.

Die fürsorgerische Unterbringung des Mannes kostet die frühere Wohnsitzgemeinde Mägenwil AG so viel Geld, dass sie vor kurzem den Gemeindesteuersatz um sechs Prozentpunkte auf 96 Prozent erhöhen musste. Mägenwil muss jährlich für die Betreuung des jungen Mannes 264'000 Franken bezahlen.

(bg/sda)

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