Unternehmenssteuerreform scheidet die Geister

Bürgerliche gegen Kapitalgewinnsteuer für Aktionäre

publiziert: Montag, 22. Sep 2014 / 13:27 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 23. Sep 2014 / 00:16 Uhr
Firmenbesteuerung: Damit die Unternehmen nicht abwandern, will der Bundesrat neue Instrumente einführen. (Symbolbild)
Firmenbesteuerung: Damit die Unternehmen nicht abwandern, will der Bundesrat neue Instrumente einführen. (Symbolbild)

Bern - Die Vorschläge des Bundesrats zur Unternehmenssteuerreform III stossen bei den meisten Parteien grundsätzlich auf offene Ohren. Einzig die SVP fordert ein Aufschub aus taktischen Gründen. Geteilt sind die Meinungen über eine Kapitalgewinnsteuer für Aktionäre.

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Während die bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsvertreter eine solche Steuer ablehnen, die jährlich 300 Millionen Franken einbringen soll, befürworten linke Parteien und Gewerkschaften diese.

Eine Kapitalgewinnsteuer sei finanziell wenig ergiebig und administrativ aufwendig, teilte der Wirtschaftsdachverband economiesuisse am Montag mit. Sie stelle im Rahmen der Unternehmenssteuerreform zudem einen Fremdkörper dar, da sie Privatpersonen statt Firmen treffe, heisst es weiter.

Vehement gegen eine Kapitalgewinnsteuer äusserten sich die SVP, FDP und CVP. Diskussionsbereitschaft gibt es allenfalls bei den Grünliberalen, die sich in diesem Punkt «äusserst kritisch» zeigten und der BDP, die «eher skeptisch» auf die Vorschläge der eigenen Bundesrätin, Eveline Widmer-Schlumpf, reagierten.

Im linken Lager ist die Kapitalgewinnsteuer hingegen unverzichtbar. «Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, auch den Aktiengewinn zu versteuern», sagte Miriam Behrens, Generalsekretärin der Grünen.

Den Sozialdemokraten geht die neue Steuer sogar zu wenig weit. Es brauche eine vollständige Kompensation der befürchteten Steuerausfälle. Dafür müssten Unternehmen und Aktionäre aufkommen. Ansonsten sei ein Referendum kaum zu vermeiden.

Basler Regierung begrüsst Lizenzbox

Die stark von der Reform betroffenen Kantone reagierten vorerst zurückhaltend auf die Vorschläge. In den grossen Zügen wurde die Reform aber begrüsst, auch wenn teilweise weitergehende Massnahmen gefordert werden, wie aus ersten Stellungnahmen hervorging.

Die Basler Regierung befürwortet beispielsweise die in der Reform vorgesehene Einführung einer Lizenzbox. Die Lizenzbox werde zwar innerhalb der OECD diskutiert, solange sie aber in anderen Ländern fortbestehe, müsse auch die Schweiz nachziehen. Es brauche gleich lange Spiesse.

Gefordert werden aber stärkere Ausgleichsmassnahmen des Bundes an die Kantone. Die Basler Regierung verlangt vom Bund eine weitergehende Erhöhung des Kantonsanteils an der Bundessteuer der juristischen Personen, als dies vorgeschlagen wurde. Dieser soll nicht 20,5 Prozent betragen, sondern mindestens 25 Prozent.

Der Genfer Finanzdirektor Serge Dal Busco (CVP) hingegen begrüsst die Kompensation der Steuerausfälle pro Rata der direkten Bundessteuer. Das sei besser, als ursprünglich angekündigt.

Genf habe immer gesagt, dass Kompensationsmassnahmen notwendig seien. Das Projekt enthalte aber viele kostspielige Massnahmen, die nicht direkt in Bezug zur Aufhebung des bisherigen Systems stünden, sagte Dal Busco weiter.

Waadtländer Regierung fordert Turbo

Für den Waadtländer Finanzdirektor Pascal Broulis (FDP) geht die Reform im grossen und ganzen in die richtige Richtung. Es müsse aber jetzt der Turbo eingeschaltet werden, um sie umzusetzen, weil sie nach der Abstimmung vom 9. Februar über die Zuwanderungsinitiative an Bedeutung gewonnen habe.

Die Reform sei unumgänglich für die Schweiz, weil andere Länder eine sehr aggressive Steuerpolitik betrieben, um Unternehmen in ihren Ländern zu umgarnen.

(fest/sda)

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