Jeder dritte betraf einen Junglenker

Zahl der Fahrausweisentzüge geht zurück

publiziert: Freitag, 10. Feb 2012 / 14:40 Uhr
Führerschein abgeben.
Führerschein abgeben.

Bern - Etwas weniger Autolenker mussten 2011 wegen grober Verkehrsvergehen ihren Führerschein abgeben als im Jahr davor. Ab deutlichsten zurück gingen die Ausweisentzüge wegen Alkohol am Steuer und überhöhter Geschwindigkeit.

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Wie das Bundesamt für Strassen (ASTRA) am Freitag mitteilte, mussten 76'913 Personen im vergangenen Jahr der Polizei ihren Führerschein abgeben. Das sind 2073 respektive 2,6 Prozent weniger als 2010.

Junglenker stellten laut der ASTRA-Statisik mit fast jedem dritten Entzug erneut die grösste Gruppe der Verkehrssünder. Ausser bei den über 70-Jährigen, bei denen die Ausweisentzüge um 9,7 Prozent zunahmen, sind die Zahlen in allen Alterskategorien gegenüber dem Vorjahr rückläufig.

Geschwindigkeit, Alkohol, Ablenkung

Der mit Abstand wichtigste Grund für die drastische Sanktion war zu schnelles Fahren. Mehr als vierzig Prozent aller Ausweisentzüge wurden wegen Überschreitens des Höchstgeschwindigkeit vollzogen. Nach einem Allzeit-Hoch im Jahr 2010 konnte das ASTRA jedoch einen markanten Rückgang von 9 Prozent verzeichnen.

Gleiches gilt für das Fahren unter Alkoholeinfluss. Hier gingen die Entzüge um 6,2 Prozent auf 17'217 Fälle zurück. Wegen des unerlaubten Gebrauchs von Telefonen und Navigationsgeräten im Fahrzeug mussten 2 Prozent weniger ihr «Permis» abgeben (insgesamt 9575 Fälle).

Häufiger längerer Entzug

Laut ASTRA führte das 2005 verschärfte Recht - das die Entzugsdauer von Wiederholungstätern stufenweise erhöht - zu drastischeren Strafmassnahmen. Fast jeder fünfte Verkehrssünder verlor seinen Schein für unbestimmte Zeit (plus knapp sieben Prozent); die Zahl der Ausweis-Annulationen erhöhte sich sogar um 17 Prozent auf 1625 Fälle.

Immer mehr Menschen mussten sich 2011 zudem einer verkehrspsychologischen Untersuchung unterziehen. Denn: Wer einen neuen Ausweis nach dessen Annulation beantragen will, muss seine Fahreignung nachweisen. Auch Wiederholungstäter müssen nach dem dritten Vergehen zum Psychologen.

(alb/sda)

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