Zu lange Arbeitszeiten bei der SBB

publiziert: Freitag, 9. Apr 2010 / 13:44 Uhr

Bern - Die SBB verstösst mit ihrer aktuellen Praxis zur Höchstarbeitszeit an sieben aufeinander folgenden Arbeitstagen gegen das Gesetz. Laut Bundesverwaltungsgericht darf der Tagesdurchschnitt auch dann nicht mehr als neun Stunden betragen, wenn freie Tage dazwischen liegen.

Die Praxis der SBB ist laut dem Bundesverwaltungsgericht gesetzeswidrig.
Die Praxis der SBB ist laut dem Bundesverwaltungsgericht gesetzeswidrig.
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Das für die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) gültige Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass die Höchstarbeitszeit innerhalb einer einzelnen Dienstschicht zehn Stunden beträgt. Im Durchschnitt von sieben aufeinander folgenden Arbeitstagen darf die maximale Arbeitszeit pro Tag neun Stunden nicht überschreiten.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) führte bei der SBB im Mai 2009 eine Kontrolle durch. Im Anschluss daran verpflichtete es die SBB, dafür zu sorgen, dass der maximale Tagesdurchschnitt von neun Stunden auch dann eingehalten werde, wenn zwischen den sieben fraglichen Arbeitstagen einzelne Tage arbeitsfrei seien.

Beschwerde der SBB abgewiesen

Die SBB hatte sich dagegen auf den Standpunkt gestellt, dass der gesetzlich festgelegte Maximaldurchschnitt nur einzuhalten sei, wenn der betroffenen Mitarbeitende sieben Tage ohne Unterbruch arbeite. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Auffassung des BAV gestützt und die Beschwerde der SBB abgewiesen.

Die Richter in Bern kommen in ihrem Urteil zum Schluss, dass die Auslegung der SBB Sinn und Zweck der gesetzlichen Bestimmung widersprechen würde. Um eine Überlastung der Arbeitnehmenden zu verhindern oder eine zeitnahe Kompensation zu ermöglichen, müssten dazwischenliegende freie Tage unberücksichtigt bleiben.

Wie die SBB in ihrer Medienmitteilung festhält, werden gegenwärtig die möglichen Auswirkungen des Entscheides analysiert. Ob die SBB den Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht, sei noch offen.

(ade/sda)

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