Aufgleisung einer neuen Unternehmenssteuerreform

publiziert: Mittwoch, 10. Dez 2008 / 16:28 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 10. Dez 2008 / 17:15 Uhr

Bern - Bundesrat Hans-Rudolf Merz will in der dritten Unternehmenssteuerreform in- und ausländische Gewinne von kantonalen Holdinggesellschaften gleich besteuern. Damit kommt er der EU entgegen. Auch inländische Firmen sollen profitieren.

Bundesrat Merz will in- und ausländische Gewinne von kantonalen Holdinggesellschaften gleich besteuern.
Bundesrat Merz will in- und ausländische Gewinne von kantonalen Holdinggesellschaften gleich besteuern.
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Die neue Reform vervollständigt die Unternehmenssteuerreform II, wie der frisch zum Bundespräsidenten gewählte Finanzminister vor den Bundeshausmedien sagte. Habe die zweite sich an KMU gerichtet, sei die dritte für alle Unternehmen gedacht. Hinzu kämen Massnahmen für den schärferen internationalen Steuerwettbewerb.

Auf internationalem Parkett schlägt der Bundesrat bei den gut 10'000 Holdinggesellschaften in der Schweiz eine steuerliche Gleichbehandlung in- und ausländischer Gewinne vor. Das soll mit gezielten Massnahmen sichergestellt werden.

Dabei stehen das generelle Verbot der Geschäftstätigkeit von Holdinggesellschaften, Anpassungen bei den gemischten Gesellschaften und die Abschaffung der Domizilgesellschaften im Vordergrund. Gemischte Gesellschaften mit untergeordneten Geschäften gibt es rund 2700, Domizilgesellschaften mit reiner Verwaltungstätigkeit etwa 10'000.

Die autonomen Massnahmen stärkten die internationale Anerkennung, erklärte Merz. Gleichzeitig bekräftigte er, dass die kantonalen Sonderregeln für Holdinggesellschaften dem Freihandelsabkommen mit der EU nicht widersprächen.

Kapitalsteuer abschaffen

Eine einheitliche Gewinnbesteuerung der Holdings- und Verwaltungsgesellschaften in allen Kantonen lehnt der Bundesrat ab. Sie wäre finanzpolitisch nicht tragbar und brächte den Finanzausgleich und die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen durcheinander. Auch die Kantone opponierten.

Michael Reiterer, der EU-Botschafter in Bern, begrüsste die Vorschläge in einer ersten Reaktion. Er unterstütze insbesondere die Abschaffung der Domizilgesellschaften.

Mit der dritten Untersteuerreform will der Bundesrat generell die Wirtschaft in der Schweiz ankurbeln. Dazu gibt er den Kantonen die Möglichkeit, die Kapitalsteuer abzuschaffen. Auf Bundesebene gibt es diese Steuer bereits nicht mehr.

(smw/sda)

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