Bund erinnert an Hanfverbot

publiziert: Montag, 19. Feb 2007 / 11:34 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 6. Dez 2007 / 10:23 Uhr

Bern - Obwohl Hanf als Futtermittel für Kühe seit zwei Jahren verboten ist, erscheinen in landwirtschaftlichen Zeitungen immer wieder Inserate, die die Hanfverfütterung empfehlen. Der Bund kann den Inserenten rechtlich nichts anhaben.

Auch der Hanf-Einstreu in den Stall ist nicht erlaubt.
Auch der Hanf-Einstreu in den Stall ist nicht erlaubt.
Die Inserate seien so formuliert, dass es schwierig sei, gegen deren Urheber vorzugehen, sagte Jürg Jordi vom Bundesamt für Landwirtschaft zu einem Communiqué. Sie zielten aber darauf ab, Bauern Futterhanf zu verkaufen oder sie als Futterhanf-Produzenten zu gewinnen.

Die Inserate verunsicherten die Landwirte. Deshalb wolle der Bund noch einmal klar stellen, dass die Verfütterung von Hanf an Nutztiere seit dem 1. März 2005 verboten sei. Auch der Einstreu in den Stall ist nicht mehr erlaubt. Landwirte, die Hanf verfüttern, müssen mit einer Strafe rechnen.

Grund für die Bestimmung ist, dass die rauschbildende Substanz im Hanf, das THC, bei der Verfütterung an Milchkühe vom Futter in die Milch übergeht. Insbesondere Kleinkinder sollten solche Milch nicht trinken.

(rr/sda)

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