Dreifachmord in Pratteln - Lebenslänglich bestätigt

publiziert: Dienstag, 11. Dez 2007 / 16:27 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 11. Dez 2007 / 17:32 Uhr

Liestal - Der Mann, der 2003 in Pratteln drei Menschen erschossen hat, muss lebenslänglich ins Zuchthaus: Das Kantonsgericht Baselland hat eine Strafe wegen mehrfachen Mordes und schwerer Körperverletzung im Wesentlichen bestätigt.

Der Verurteilte muss lebenslänglich ins Zuchthaus.
Der Verurteilte muss lebenslänglich ins Zuchthaus.
Der Angeklagte hatte das Urteil des Strafgerichts weitergezogen und eine Bestrafung nur wegen mehrfacher Tötung und schwerer Körperverletzung beantragt. Das Kantonsgericht qualifizierte die Tat aber als Mord und änderte das erstinstanzliche Urteil lediglich in weniger zentralen Punkten.

Der heute 51-jährige türkische Staatsangehörige hatte 2003 in Pratteln drei Menschen erschossen und seine Ex-Freundin lebensgefährlich verletzt. Er war mit schussbereiter Pistole über eine Veranda in eine Wohnung gestürmt, wo eine Geburtstagsfeier stattfand.

Ums Leben kamen die damals 15-jährige Tochter, die Mutter und der neue Freund seiner Ex-Freundin. Eine weitere Frau konnte sich verstecken. Der Angeklagte habe seine Tat zwar nicht von langer Hand geplant, sagte die Gerichtspräsidentin in der Urteilsbegründung. Doch habe er Gefühlskälte gezeigt und geschossen, ohne zu zögern.

So habe er auch auf die Tochter geschossen, die um ihr Leben flehte und der er in die Augen blicken musste. Dies sei «an Brutalität und Grausamkeit nicht zu überbieten». Dass er mit der Tat seine Ehre wieder habe herstellen wollen, sei zudem «extrem egoistisch» und zeuge von «geringer Wertschätzung fremden Lebens».

Das Gericht erachtete das Vorgehen daher als besonders skrupellos und verwerflich, beurteilte es klar als Mord und blieb bei der Höchststrafe.

(smw/sda)

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