Objektive Berichterstattung

Eternit-Reportage: SRG erhält Recht

publiziert: Mittwoch, 16. Okt 2013 / 14:30 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 16. Okt 2013 / 15:15 Uhr
Stephan Schmidheiny. (Archivbild)
Stephan Schmidheiny. (Archivbild)

Lausanne - Stephan Schmidheiny hat seinen Streit mit der SRG SSR um eine Reportage zu Asbest-Opfern in italienischen Eternit-Fabriken verloren. Das Bundesgericht hat den Entscheid der UBI bestätigt.

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Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) war Anfang Jahr zum Schluss gekommen, dass die im September 2011 vom Tessiner Fernsehen ausgestrahlte Dokumentation nicht zu beanstanden sei. Unternehmer Schmidheiny hatte die Ansicht vertreten, dass die Sendung das Gebot der objektiven Berichterstattung verletzt habe.

Die UBI hatte ihm entgegen gehalten, dass für die Zuschauerinnen und Zuschauer der 55-minütigen Reportage jederzeit klar erkennbar gewesen sei, dass die Sendung die Asbestproblematik aus Sicht der Opfer beleuchte. Darauf habe etwa auch die Moderation hingewiesen.

Standpunkt darstellen

Wie die Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» in ihrer Ausgabe vom Dienstag berichtet haben, hat das Bundesgericht nun den Entscheid der UBI bestätigt und Schmidheinys Beschwerde abgewiesen.

Die Richter in Lausanne erinnern daran, dass der Informationsauftrag nicht so weit geht, dass auch die Verteidigungsposition der betroffenen Person vertreten werden müsste. Allerdings müsse deren Standpunkt ausreichend dargestellt werden.

Was den damals hängigen Prozess gegen Schmidheiny in Italien betreffe, sei die Unschuldsvermutung gewahrt worden. Im vergangenen Juni hatte ein Turiner Berufungsgericht Schmidheiny im Prozess um den Asbest-Tod von Arbeitern zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Schmidheiny will das Urteil weiterziehen.

(fajd/sda)

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