Fleischschmuggler zahlt zu hohe Busse

publiziert: Montag, 11. Dez 2006 / 19:16 Uhr

Lausanne - Die von der Neuenburger Justiz gegen einen Fleischschmuggler verhängte Busse ist mit 250 000 Franken zu hoch ausgefallen.

Der Chauffeur hatte mehr als 600 Tonnen Fleisch illegal in die Schweiz importiert.
Der Chauffeur hatte mehr als 600 Tonnen Fleisch illegal in die Schweiz importiert.
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Laut Bundesgericht muss sich das Bussgeld auch bei Zollvergehen an der finanziellen Situation des Täters orientieren.

Der italienische Chauffeur hatte zwischen 1993 und 1995 mehr als 600 Tonnen Fleisch im Wert von 9 Millionen Franken illegal in die Schweiz importiert. Dem Fiskus entgingen dadurch rund 550 000 Franken. Das Neuenburger Kantonsgericht verurteilte den Mann 2006 zu sechs Monaten Gefängnis bedingt und 250000 Franken Busse.

Busse nicht im Verhältniss

Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun teilweise gutgeheissen. Laut dem Urteil darf gemäss Zollgesetz das Bussgeld bei schweren Vergehen bis zum 30-fachen des hinterzogenen Zolls betragen. Gleichzeitig sei aber laut Strafgesetzbuch die Busse nach den finanziellen Verhältnissen des Betroffenen zu bemessen.

In einem Urteil von 1946 habe das Bundesgericht zwar entschieden, dass diese Bestimmung bei Bussen für Zollvergehen nicht anwendbar sei. Die Verhältnisse hätten sich mittlerweile aber geändert und der Richter habe auch bei Zollvergehen die finanzielle Situation des Betroffenen zu berücksichtigen.

Der Verurteilte verdiene rund 5000 bis 6000 Franken pro Monat. Die Busse betrage damit mindestens vier Jahreseinkommen. Mangels Vermögen könne der Chauffeur das Bussgeld bis zu seiner Pensionierung nicht mehr zahlen. Der Betrag sei damit zu hoch ausgefallen und von der Neuenburger Justiz zu reduzieren.

(bert/sda)

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