Abkommen noch nicht unter Dach und Fach

Leuthard und Ramsauer unterzeichnen Fluglärm-Vertrag

publiziert: Dienstag, 4. Sep 2012 / 12:56 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 4. Sep 2012 / 15:00 Uhr
Flugzeuge dürfen im neuen Vertrag Zürich bereits ab 6.30 Uhr über Süddeutschland anfliegen.
Flugzeuge dürfen im neuen Vertrag Zürich bereits ab 6.30 Uhr über Süddeutschland anfliegen.

Bern - Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland zum Flugverkehr ist unterzeichnet. Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer haben in Bern ihre Unterschriften unter das Abkommen gesetzt.

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Beide bezeichneten das Vertragswerk als faire Lösung in einem langwierigen Konflikt zwischen den beiden Ländern. Nach jahrzehntelangem Streit hatten sich Deutschland und die Schweiz Anfang Juli auf einen Vertrag geeinigt.

Der neue Vertrag sieht vor, dass Anflüge auf den Flughafen Zürich am Abend künftig drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet stattfinden, nämlich ab 18 Uhr. Deutschland verzichtet auf eine zahlenmässige Begrenzung der Anflüge über deutsches Gebiet. An Werktagen dürfen Flugzeuge bereits ab 6.30 Uhr über Süddeutschland anfliegen. Das ist eine halbe Stunde früher als heute.

Ramsauer: Schweiz hat Maximum erreicht

Ramsauer appellierte an die Schweizer Seite, das Verhandlungsergebnis so zu nehmen, wie es sich präsentiere: «Etwas Besseres kann die Schweiz nicht erreichen», sagte er am Dienstag vor den Medien in Bern. In gutem nachbarschaftlichem Einvernehmen stelle der Vertrag ein «ausgesprochen faires Geben und Nehmen» der Länder dar.

Die Schweiz gebe, indem sie Deutschland die «Abendruhe» gewähre, sagte Leuthard. Diese Lärmbelastung müsse nun auf die Schweiz verteilt werden. Dafür lege Deutschland keine fixe Zahl für die Anflüge fest, wie sie im süddeutschen Raum verlangt werde. Das sichere dem Flughafen Zürich Entwicklungsmöglichkeiten.

Der Vertrag sei in einem schwierigen Kontext entstanden. Es hätten Lärmbelästigung, enge Kapazitäten und Sicherheit berücksichtigt werden müssen, sagte Leuthard weiter. Mit der Regelung, dass der Vertrag erst 2030 zum ersten Mal gekündigt werden dürfe, zeigten die Länder auch, dass sie Stabilität und Rechtssicherheit wollten.

Pistenverlängerung nötig

Umgesetzt werden kann der Vertrag nach den neuen Regeln erst, wenn zwei Pisten am Flughafen Zürich verlängert worden sind. Diese Übergangsfrist dauert aber längstens bis zum Jahr 2020.

Wirkung zeigt das Abkommen schon früher: Sobald es in Kraft tritt, verzichtet die Schweiz auf Anflüge über Deutschland nach 20 Uhr. Bundesrätin Leuthard stellte dies als als Gegenleistung für die lange Übergangsfrist dar. Deutschland erhalte damit eine sofortige Entlastung ab Ratifizierung, sagte Ramsauer.

Mit der Unterzeichnung ist das Abkommen noch nicht unter Dach und Fach: Der National- und Ständerat in der Schweiz sowie der Bundestag und die Länderkammer (Bundesrat) auf deutscher Seite müssen den Staatsvertrag ratifizieren. Leuthard und Ramsauer streben dafür einen Zeitpunkt im zweiten Halbjahr 2013 an.

(bg/sda)

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