Brüssel - Flugreisende können sich bald deutlich entspannter in ihre Sessel zurücklehnen. Ab dem kommenden Donnerstag gelten EU-weit neue Passagierrechte. Entschädigungen für Verspätungen oder überbuchte Maschinen winken.

Doppelt so hohe Entschädigungen als bisher
250 000 Menschen bleiben jährlich in der EU am Boden, weil Fluggesellschaften ihre Maschinen überbucht haben. Ab dem 17. Februar können Reisende auf finanziellen Ausgleich pochen. Ist ein Flug überbucht oder wird kurzfristig annulliert, erhalten Passagiere auf Langstreckenflügen 600 Euro.
Bei bis zu 3500 Kilometern sind 400 Euro fällig, bei bis zu 1500 Kilometern immerhin noch 250 Euro. Das ist doppelt so viel wie bisher. Alternativ können sich die Kunden sogar den vollen Ticketpreis erstatten lassen. Das gilt auch für Reisende, die länger als fünf Stunden auf ihren Flieger warten müssen.
Besonders Billigairlines waren bisher dafür berüchtigt, wenig Kulanz zu zeigen und Passagieren selbst bei stundenlangen Verspätungen nicht mal einen Kaffee auszugeben.
Billigairlines im Visier
Auch Annullierungen waren ein Problem: "Wenn Flüge nicht ausgelastet waren, wurden sie einfach gestrichen", sagt Verkehrsexperte Holger Krawinkel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin. Nun werden auch die Billigflieger zur Kasse gebeten, wenn sie ihre Kunden nicht mindestens zwei Wochen im Voraus über den Ausfall informieren. "Der Anreiz ist jetzt sehr gross, die Maschinen doch starten zu lassen", sagt Krawinkel.
Die Branche läuft gegen die neuen Passagierrechte Sturm. Der Genfer Verband IATA, der 270 Airlines vertritt, sieht die Fluggesellschaften gegenüber anderen Verkehrsmitteln benachteiligt und hat Klage bei einem britischen Gericht eingereicht. Der Fall liegt nun beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
Klagen der Flugbranche
"Die den Airlines drohenden Strafen sind enorm", sagt IATA-Sprecher Anthony Concil der Nachrichtenagentur AFP. Die Gesellschaften müssten nun sogar bei Fällen höherer Gewalt haften, etwa bei Unwettern oder Streiks. Steigende Ticketpreise hält Concil daher langfristig nicht für ausgeschlossen.
Zunächst könnten aber regionale Fluglinien aus Angst vor Entschädigungen ganze Linien streichen, sagt er. Etwa dann, wenn sie Ziele mit einer hohen Sturmgefahr anfliegen, wie etwa Schottland oder Norwegen. "Wenn uns zusätzliche Kosten aufgebürdet werden, ist es schlussendlich der Konsument, der zahlt", warnt der IATA-Sprecher.
Die EU ist unterdessen schon viel weiter. Im Europaparlament liegt ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, der Reisenden im grenzüberschreitenden Bahnverkehr sehr weitgehende Rechte gewähren soll. Wer in Dortmund einen verspäteten Zug nimmt und deshalb seinen Anschluss von Köln nach Brüssel nicht mehr bekommt, könnte demnach den gesamten Reisepreis ersetzt bekommen.
Schadenersatzklagen möglich
Und selbst für Folgeschäden wollen manche EU-Parlamentarier die Bahngesellschaften haftbar machen. Wer wegen eines verspäteten Zuges einen wichtigen Geschäftstermin oder ein Vorstellungsgespräch verpasst, könnte dann auf Schadenersatz klagen. Das geht selbst Konsumentenschützern zu weit. "Wenn die Haftung für indirekte Schäden zu weit gefasst ist, müssen die Unternehmen die Fahrpreise erhöhen", warnt Krawinkel. Und das wäre schliesslich nicht im Sinne des Erfinders.
(Stephanie Lob/afp)

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