Prozess um bissigen Pitbull Baxxter

Parteien einigen sich in Pitbull-Prozess

publiziert: Montag, 7. Mai 2012 / 11:49 Uhr / aktualisiert: Montag, 7. Mai 2012 / 15:12 Uhr
Parteien einigen sich im Prozess um bissigen Pitbull Baxxter.(Symbolbild)
Parteien einigen sich im Prozess um bissigen Pitbull Baxxter.(Symbolbild)

Nyon VD - Im Fall um Pitbull Baxxter, der 2009 in der Waadt einen Knaben ins Gesicht gebissen hatte, haben sich die Parteien am Montag vor dem Bezirksgericht in Nyon VD geeinigt. Die Hundesitterin, die damals mit Baxxter unterwegs war, zog die Beschwerde gegen ihre Verurteilung zurück.

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Sie war im Juli 2011 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sie Rekurs eingelegt.

Am Montag vor Gericht machte der Gerichtspräsident der Frau klar, dass sie nur ihre Kosten erhöhe, wenn sie an ihrem Rekurs festhalte. Zudem gab er ihr zu verstehen, dass eine Bestätigung der Verurteilung sehr wahrscheinlich sei. Darauf hin bekannte sich die Frau schuldig und zog die Beschwerde zurück.

Ausserdem einigten die Hundesitterin und die Familie des verletzten Kindes darauf, dass die Frau der Familie 16'000 Franken zahlt - für Anwaltskosten sowie als Genugtuung. Dem Kind gehe es besser, und mit dem Abkommen könne man nun einen Schlussstrich ziehen, sagte Stefan Disch, Anwalt der Familie.

Fall noch nicht ganz abgeschlossen

Die Hundesitterin wehrt sich hingegen weiterhin gegen alle ihr vom Gericht auferlegten Kosten. «Meine Mandantin lebt von der IV und wird diese Summe nie aufbringen können», argumentierte ihr Anwalt Dan Bally. So kritisiert er etwa, dass seine Mandantin alleine für das Gutachten von Baxxter für 8200 Franken aufkommen muss, während die Hundebesitzerin keinen Rappen zahlen musste.

Der Staatsanwalt seinerseits gab zu erkennen, dass er sich nicht dagegen stellen wird, wenn die der Hundesitterin auferlegten Kosten reduziert würden. «Der Vorfall hat bei beiden Parteien seine Spuren hinterlassen», sagte Staatsanwalt Jean-Marie Ruede.

So etwa musste die Hundesitterin ihren Wohnort wechseln, nachdem sie von Nachbarn wegen des Vorfalls beschimpft worden war. Sie leide an Depressionen, sagte ihr Anwalt. Vor Gericht erzählte die Frau schliesslich, wie sie ihren Dobermann hatte einschläfern müssen, da dieser Hundetyp im Kanton Wallis, ihrem neuen Wohnkanton, nicht zugelassen ist.

Ob die Kosten für die Frau reduziert werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Biss ins Gesicht

Im Dezember 2009 war die Hundesitterin mit mehreren Hunden spazieren, als der Pitbull einen damals elf Monate alten Knaben ins Gesicht biss. Das Kind wurde knapp unter dem Auge verletzt und musste im Spital behandelt werden.

Wähernd die Hundesitterin eine Strafe erhielt, wurde die Besitzerin des Pitbulls freigesprochen. Diese hatte ihr Tier aber weder angemeldet noch verfügte sie über die erforderliche Bewilligung für die Haltung eines solchen Hundes. Er wurde ihr daher von den Behörden weggenommen.

Die Waadtländer Sicherheitsdirektorin Jacqueline de Quattro wollte den Hund einschläfern lassen, wurde aber vom Waadtländer Verwaltungsgericht zurückgepfiffen.

Darauf hin suchten die Behörden eine neue Bleibe für Baxxter. Er wurde schliesslich von einem in den USA lebenden Schweizer «adoptiert».

(alb/sda)

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