Ständerat schreibt es ab

Revision der Alkoholgesetzgebung vom Tisch

publiziert: Mittwoch, 16. Dez 2015 / 11:26 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 16. Dez 2015 / 13:31 Uhr
Der Ständerat hat die drei jährige Arbeit an der Revision des Alkoholgesetz beendet.
Der Ständerat hat die drei jährige Arbeit an der Revision des Alkoholgesetz beendet.

Bern - Der Ständerat hat am Mittwoch beschlossen, die Revision des Alkoholgesetzes abzuschreiben. Er hat die Hoffnung verloren, dass die jahrelangen Arbeiten jemals zu einem befriedigenden Ergebnis führen werden.

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Seit bald drei Jahren streiten die Räte nun über die Vorlage. Über ein Nachtverkaufsverbot, vor allem aber über die steuerliche Entlastung einheimischer Schnapsbrenner, war keine Einigung möglich. Die Wirtschaftskommissionen (WAK) beider Kammern beantragten daher, die Vorlage abzuschreiben.

Die Fronten seinen dermassen verhärtet, dass die WAK eine Einigung für ausgeschlossen halte, sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU) im Ständerat. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf begrüsste die «schickliche Beerdigung» nach der langen Leidensgeschichte der Vorlage. Ziel wäre eine Vereinfachung gewesen. Diskutiert worden sei aber über Modelle, die alles noch viel komplizierter gemacht hätten.

Umstrittene Steuererleichterungen

Stein des Anstosses waren die vom Nationalrat beschlossenen Steuerrabatte für Schnapsbrenner und Obstlieferanten. Zunächst hatten sich die Räte auf ein System mit Ausbeutebesteuerung geeinigt. Basis der Besteuerung wäre dabei die erwarteten Ausbeute aus dem zu brennenden Rohstoff gewesen und nicht die tatsächlich hergestellte Menge Alkohol. Das sollte inländischen Produzenten gegenüber ausländischen einen Vorteil verschaffen. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verwarf der Ständerat die Idee dann aber wieder.

Die WAK des Nationalrates beauftragte die Verwaltung daraufhin, Alternativen auszuarbeiten. Sie lehnte diese jedoch ab und brachte ein eigenes System zur Steuerermässigung ins Spiel: Die Steuern für Brenner mit einer Jahresproduktion von bis zu 1000 Liter reinem Alkohol und für Obstlieferanten, die dieselbe Menge brennen lassen, sollten um 30 Prozent reduziert werden.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Die Bauernlobby, die damit den Absatz von Früchten und Beeren anzukurbeln hoffte, fand damit im Nationalrat eine Mehrheit. Aufgrund eines Rechtsgutachtens kam die Ständeratskommission jedoch zum Schluss, dass das Modell weder verfassungskonform ist noch vereinbar mit internationalen Handelsverträgen.

Auch das Nachtverkaufsverbot für Alkohol war umstritten. Der Bundesrat beantragte, dass in Läden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol verkauft werden darf. Der Ständerat stimmte dem aus Gründen des Jugendschutzes zu, im Nationalrat fand die Idee aber keine Mehrheit.

Unumstrittene Elemente

Mit der Revision der Alkoholgesetzgebung sollte auch der Ethanol- und Spirituosenmarkt liberalisiert werden: Der Bund wollte auf das Monopol zur Herstellung und Einfuhr von Spirituosen beziehungsweise Ethanol verzichten und sich ganz aus dem Handel zurückziehen. Der eigene Logistikbetrieb Alcosuisse sollte privatisiert, die Eidgenössische Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung integriert werden.

Diese nicht umstrittenen Pläne möchte der Ständerat trotz Abschreibung nicht einfach fallen lassen. Er fordert den Bundesrat auf, rasch eine neue Vorlage mit diesen Elementen vorzulegen. Widmer-Schlumpf sicherte dies zu.

Allerdings wird es an ihrem Nachfolger Ueli Maurer sein, die Revision in die Räte zu bringen: Die Abschreibung des Alkoholgesetzes war das letzte Geschäft, das Widmer-Schlumpf im Ständerat vertrat. Am Donnerstag entscheidet der Nationalrat über die Abschreibung.

(sda)

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