Bundesrat will mit EU verhandeln

«Schweiz braucht Erneuerung des bilateralen Wegs»

publiziert: Mittwoch, 21. Aug 2013 / 16:02 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 21. Aug 2013 / 18:35 Uhr
Bundesrat Didier Burkhalter.
Bundesrat Didier Burkhalter.

Bern - Die Schweiz will mit der EU über die künftige Organisation der Beziehungen verhandeln: Der Bundesrat hat am Mittwoch den Entwurf für das Verhandlungsmandat verabschiedet. Er hält daran fest, dass der Gerichtshof der Europäischen Union im Streitfall Stellung nehmen soll.

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Den Rahmen für die Verhandlungen hatte der Bundesrat bereits im Juni abgesteckt. Für Diskussionen sorgt seither die Rolle, die er für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorsieht. Kritiker sprechen von «fremden Richtern» und dem Ende der Schweizer Souveränität. Andere bezweifeln, dass die Lösung der EU genügt, da der EuGH die Schweiz nicht verurteilen könnte.

Der Bundesrat hält jedoch an seinen Vorschlägen vom Juni fest. Er sei überzeugt, dass es sich um die beste Lösung handle - sowohl innen- als auch aussenpolitisch, sagte Aussenminister Didier Burkhalter am Mittwoch vor den Medien in Bern.

In vielerlei Hinsicht würde die Schweiz laut Burkhalter mit dieser Lösung alles erhalten, was sie möchte. Sie müsste nämlich nicht automatisch EU-Recht übernehmen, und es gäbe keine neue supranationale Behörde zur Überwachung der bilateralen Abkommen.

Kein grosser Schritt

Dass die Anerkennung des EuGH für den Streitfall eine Konzession an die EU darstellen würde, stritt Burkhalter nicht ab. Erneut relativierte er aber deren Bedeutung. Der EuGH käme nach dem Willen des Bundesrates dann ins Spiel, wenn sich die Schweiz und die EU nicht einig sind in Fragen zur Auslegung von EU-Recht, das Teil eines bilateralen Abkommens ist.

Die Schweiz oder die EU könnten in einem solchen Fall an den EuGH gelangen. Auf Basis der Auslegung des Gerichts würde der Gemischte Ausschuss dann nach einer Lösung suchen, die für beide Parteien annehmbar ist. Sollte die Schweiz mit der Auslegung durch den EuGH nicht einverstanden sein, wäre sie nicht zu einer Umsetzung gezwungen. Allerdings könnte die EU dann das betroffene Abkommen teilweise oder vollständig kündigen.

Für beide Seiten wichtig

Auch die Schweiz könnte im Streitfall ein Abkommen kündigen. Beide Seiten würden sich aber sehr gut überlegen, ob sie diesen Schritt riskieren würden, sagte Burkhalter. Die bilateralen Beziehungen seien für beide Seiten interessant. «Hören Sie auf zu glauben, wir zählten nicht.»

Möglich wäre für die Schweiz auch, die Rechtsauslegung des EuGH nicht zu akzeptieren: Das Parlament könnte ein Gesetz verabschieden, um zu erreichen, dass das Bundesgericht den bilateralen Vertrag gemäss diesem Gesetz und nicht gemäss EuGH auslegt. Burkhalter räumte am Mittwoch ein, dass dieser Weg nicht sehr realistisch sei. Die Unabhängigkeit verlöre die Schweiz mit der EuGH-Lösung aus seiner Sicht aber keineswegs.

Status quo wäre Rückschritt

Der Aussenminister gab zu bedenken, dass die Alternativen mehr Konzessionen beinhalten würden. Und nichts tun ist aus Sicht des Aussenministers keine Option. «Der Status quo wäre ein Rückschritt», sagte er an die Adresse jener, die dafür plädieren, alles beim Alten zu belassen in den Beziehungen zur EU.

Vielleicht gehe im Moment alles gut, doch das könnte sich rasch ändern. Politische Verantwortung zu übernehmen heisse, die Probleme zu antizipieren. Wird der bilaterale Weg nicht erneuert, sind laut Burkhalter nicht nur neue Marktzugangsabkommen gefährdet: Es könnte auch Probleme mit den alten geben. Der Marktzugang zur EU aber sei wesentlich für die Schweiz, sagte Burkhalter.

Flankierende Massnahmen bleiben

Die Verhandlungen stehen noch bevor. Was der Bundesrat erreichen möchte und zu welchen weiteren Konzessionen er bereit ist, gibt er naturgemäss nicht im Detail preis. Er betont aber, dass an den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit nicht gerüttelt wird. Auch steht etwa die Unionsbürgerschaft für die Schweiz nicht zur Diskussion. Diese Dinge liegen jenseits der vom Bundesrat definierten roten Linie.

Welche roten Linien die EU festlegt, ist offen. Burkhalter zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass es zu Verhandlungen kommen wird. Die Zeichen seien positiv. Im Juli hatte die EU-Kommission verlauten lassen, sie sei bereit zu Diskussionen in diese Richtung. Um mit der Schweiz verhandeln zu können, braucht sie ein Mandat von den 28 EU-Mitgliedsstaaten.

Taktischer erster Schritt

Die EU habe jetzt wieder Vertrauen, sagte Burkhalter. Es sei das erste Mal in der Diskussion, dass Chancen auf Verhandlungen bestünden. Die Vorschläge, die der Bundesrat vor rund einem Jahr vorgelegt hatte, waren in Brüssel nicht gut angekommen. Burkhalter stellte den damaligen Schritt am Mittwoch als taktischen dar: Die ersten Vorschläge seien chancenlos gewesen, hätten aber Bewegung in die Sache gebracht.

Das Verhandlungsmandat schickt der Bundesrat nun in die Konsultation bei den Aussenpolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte und den Kantonen. Die Sozialpartner werden informiert. Haben beide Seiten bis Ende Jahr ihre Verhandlungsmandate verabschiedet, könnten die Verhandlungen nächstes Jahr beginnen.

(bg/sda)

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