Ein Anfang

Ständerat: Ja zum Verbot von Streumunition

publiziert: Donnerstag, 15. Sep 2011 / 14:29 Uhr
Weder direkte noch indirekte Finanzierung.
Weder direkte noch indirekte Finanzierung.

Bern - Der Bundesrat soll das internationale Übereinkommen über das Verbot von Streumunition ratifizieren. Das hat der Ständerat mit 27 gegen 0 Stimmen entschieden. Verboten werden sollen auch die direkte und indirekte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial.

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Die Konvention untersagt Verwendung, Entwicklung und Produktion von Streumunition. Die Schweiz hat sie als einer der ersten Staaten 2008 unterzeichnet. Mit der Ratifizierung verpflichtet sie sich unter anderem dazu, ihre Streumunitionsbestände innerhalb von acht Jahren zu vernichten.

Bisher 109 Staaten haben das Abkommen unterzeichnet. 61 haben es ratifiziert. Es sei der Anfang eines weltweiten Verbots, sagte Bruno Frick (CVP/SZ), Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission, am Donnerstag. Denn Staaten wie Russland, USA, China, Indien, Brasilien und Israel hätten sich nicht angeschlossen.

Präzisierungen zur Finanzierung

Präzisiert hat der Ständerat auf Empfehlung der vorberatenden Kommission, was als direkte und indirekte Finanzierung gelten soll. Laut Frick übernahm die Kommission dabei die Definitionen des Bundesrates.

Gemäss dem Bundesrat gilt das Verbot der indirekten Finanzierung dann, wenn die indirekt finanzierten Handlungen der Umgehung des Verbotes der direkten Finanzierung dienen.

Als direkte Finanzierung gelten laut Bundesrat etwa Kredite, Darlehen und Schenkungen. Als indirekte Finanzierung gilt insbesondere die Beteiligung an Gesellschaften, die verbotenes Kriegsmaterial entwickeln, herstellen oder erwerben.

Das Risiko, dass Gutgläubige unwissentlich indirekt verbotenes Kriegsmaterial mitfinanzieren, ist laut dem Kommissionspräsidenten klein. Praktisch alle europäischen Staaten träten dem Abkommen bei, sagte Frick. Aktienkäufe in den USA würden meist auf Vermittlung von Banken getätigt, und diese hätten eine Sorgfaltspflicht.

Damit die Schweiz das Abkommen ratifizieren kann, muss das Kriegsmaterialgesetz geändert werden. Der Ständerat hiess die Anpassungen ebenfalls oppositionslos gut. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

(bert/sda)

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