'Todespfleger' war überfordert

publiziert: Freitag, 21. Jan 2005 / 15:28 Uhr

Emmenbrücke - Der ehemalige Pfleger, der der Tötung von 24 Betagten angeklagt ist, hat sich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten müssen. Sein genaues Tatmotiv blieb unklar. Fest steht, dass er massiv überfordert war.

Das Urteil wird frühestens am 2. Februar eröffnet.
Das Urteil wird frühestens am 2. Februar eröffnet.
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Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 17 Jahren Zuchthaus. Der Angeklagte habe zwischen 1995 und 2001 als Pfleger in den Kantonen Obwalden, Schwyz und Luzern 24 Betagte erstickt oder vergiftet. Fünf der Tötungen seien Morde gewesen. Dazu kämen drei Tötungsversuche.

Nach Ansicht des Pflichtverteidigers ist der heute 36-jährige Mann nur für 22 vorsätzliche Tötungen und einen Tötungsversuch zu verurteilen. In keinem Fall habe es sich um Mord gehandelt.

Urteil frühestens am 2. Februar

Das genaue Strafmass überlässt der Verteidiger dem Ermessen des Gerichts; er erwartet aber ein Urteil von deutlich unter 17 Jahren. Das Fünfergremium wird sein Verdikt frühestens am 2. Februar bekannt geben.

Der geständige Angeklagte machte einen gefassten und reuigen Eindruck. Er entschuldigte sich und sagte, er wolle die Zeit im Gefängnis nutzen, um mit sich ins Reine zu kommen.

Über die genauen Gründe seiner Taten konnte der Mann keine Auskunft geben. Er gab an, ihm habe die Langzeitpflege nie gefallen. Sie sei ihm wie ein Wartesaal vorgekommen. Deshalb habe er auch eine administrative Stelle in einem Heim angestrebt.

Selbstmitleid als Beweggrund

Der Angeklagte fühlte sich auch unter Druck, seinem Stiefvater einen beruflichen Erfolg vorweisen zu können. Er sei sich nicht bewusst gewesen, dass er mit seinen Taten gegen das Berufsethos verstosse, sagte er.

Der Staatsanwalt sprach von einem Wust von Motiven. Für ihn steht nicht Mitleid mit den Patienten, sondern Selbstmitleid als Beweggrund im Zentrum. Der Angeklagte habe mit seiner Überforderung nicht umgehen können.

In fünf Fällen wirft der Staatsanwalt dem Angeklagten vor, sich von für ihn lästigen Patienten regelrecht entledigt zu haben. Bei diesen Tötungen plädierte er auf Mord. Trotzdem sieht der Staatsanwalt von der Höchststrafe (lebenslänglich) ab.

Der Angeklagte habe sich zwar angemasst, über Leben und Tod zu entscheiden, aber es sei nie Mord gewesen, sagte der Verteidiger. Er habe das Leiden der Opfer verkürzen wollen, aber keine besondere Skrupellosigkeit oder Gefühlskälte gezeigt.

(rp/sda)

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