Voreilig abgeschlossene Verträge

Versand- und Onlinehandel: Ständerat will mehr Schutz

publiziert: Mittwoch, 18. Jun 2014 / 11:23 Uhr
Kunden, die voreilig einen Vertrag abschliessen, sollen besser geschützt werden.(Symbolbild)
Kunden, die voreilig einen Vertrag abschliessen, sollen besser geschützt werden.(Symbolbild)

Bern - Der Ständerat will Kunden, die voreilig am Telefon oder im Internet einen Vertrag abschliessen, besser schützen. Neu soll für Telefonverträge sowie beim Versand- und Onlinehandel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gelten.

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Die kleine Kammer begrüsst eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts, wie sie ihre Rechtskommission aufgrund einer parlamentarischen Initiative des ehemaligen Neuenburger Ständerats Pierre Bonhôte aus dem Jahr 2006 ausgearbeitet hatte. Mit 24 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess am Mittwoch der Erstrat die Vorlage gut. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

Weil die Konsumentin oder der Konsument bei Kaufverträgen oft überrascht oder überrumpelt würden, bestehe ein erhöhtes Schutzbedürfnis, lautete der Tenor im Ständerat. Zudem könne der Vertragsgegenstand vor dem Vertragsabschluss oft nicht geprüft werden.

Auch der Bundesrat sieht Handlungsbedarf. «Es gibt im heute geltenden Recht Lücken, es gibt mangelhafte Regelungen», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Ständerat. Eine Revision des Widerrufsrechts sei deshalb notwendig.

Anpassung an EU

Im geltenden Recht besteht lediglich bei den so genannten Haustürgeschäften ein gesetzliches Widerrufsrecht von sieben Tagen. Dass nun ein Widerrufsrecht von 14 Tagen auch für Telefon und so genannte Fernabsatzverträge eingeführt werden soll, entspreche dem Konsumentenschutz der übrigen europäischen Länder.

«In der EU gilt seit Anfang Juni ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen», sagte Ständerat Claude Janiak (SP/BL) im Namen der Kommission. Eine Ungleichbehandlung der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz gegenüber jenen in der EU sei nicht begründbar.

Ausnahmen für Lebensmittel

Im Gesetzesentwurf ist auch geregelt, für welche Geschäfte das Widerrufsrecht nicht gelten soll. Dazu gehören Lebensmittel und andere Produkte von geringer Haltbarkeit, beispielsweise Schnittblumen. Auch nicht betroffen sind Pauschalreisen, Autovermietungen oder Finanzdienstleistungen. Dasselbe gilt für Geschäfte unter 100 Franken.

Eine Ausnahme sieht der Gesetzesentwurf auch für digitale Inhalte vor, etwa Musikstücke, die in einem Onlineshop heruntergeladen werden. In einem solchen Fall müsste es kein zwingendes Widerrufsrecht geben, sofern der Konsument ausdrücklich darauf verzichtet.

Streitpunkt Onlineverkäufe

«Die Vorlage ist auch aus wirtschaftlicher Sicht tragbar», sagte Justizministerin Sommaruga. Den Bedürfnissen der Anbieter und Händler würde mit den Ausnahmen genug Rechnung getragen.

Einige Ständeräte waren anderer Meinung. Thomas Minder (parteilos/SH), Stefan Engler (CVP/GR) und Martin Schmid (FDP/GR) beantragten dem Plenum, das Widerrufsrecht nur für den Telefonverkauf im Gesetz zu verankern - so wie es der ursprüngliche Vorstoss von Bonhôte vorgesehen hatte.

«Die nun vorliegende Vorlage schiesst total über das Ziel hinaus», sagte Minder. Telefonverkäufe und Onlineverkäufe könnten nicht miteinander verglichen werden. Wenn jeder Konsument nach einem getätigten Onlinekauf die Ware zurücksenden könne, «machen wir aus Handelsfirmen Ludotheken und Bibliotheken», gab er zu bedenken.

Die Mehrheit folgte aber dem Votum des Bundesrats und der Kommissionsmehrheit. «Der Widerrufsrecht ist für Firmen kein Problem», sagte Sommaruga. Ohne die Ausweitung auf Onlineverträge mache die ganze Vorlage keinen Sinn. Der Rat stimmte ihr mit 23 zu 17 Stimmen zu.

Nationalrat debattiert weiter

Beschliesst auch der Nationalrat eine Ausdehnung auf das Internet, könnte dies für den stetig wachsenden Onlinehandel relativ einschneidende Folgen haben. Besonders bei Multimedia-, Textil-, Wohneinrichtungshändlern, aber auch beim Verkauf von DVD und Büchern erwartet die Rechtskommission des Ständerats (RK) die grössten Auswirkungen.

Die Kommission verweist auch auf Erfahrungen aus Deutschland, wonach im Durchschnitt rund zehn Prozent der Konsumenten vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Auf die Schweiz übertragen würde dies einem Umsatzvolumen von 425 Millionen Franken pro Jahr entsprechen.

Die Beratung der Vorschläge dürfte in der grossen Kammer kontrovers verlaufen. Die zugrunde liegende parlamentarische Initiative für eine Ausdehnung des Widerrufsrechts auf das Telefon war im Nationalrat 2009 lediglich mit dem Stichentscheid der damaligen Präsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi (CVP/TI) gutgeheissen worden.

(ig/sda)

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