Videobänder von Bahnhöfen werden länger aufbewahrt

publiziert: Dienstag, 16. Okt 2007 / 15:48 Uhr

Bern - Im Kampf gegen Vandalismus, Randale und Kriminalität im öffentlichen Verkehr sollen Videobänder während 100 Tagen statt bloss 24 Stunden aufbewahrt werden. Die Verkehrskommission (KVF) des Nationalrates ist darin dem Bundesrat gefolgt.

Die neuen Bestimmungen sollen im Dezember im Rat besprochen werden. (Archivbild)
Die neuen Bestimmungen sollen im Dezember im Rat besprochen werden. (Archivbild)
Der erste Teil der Bahnreform 2 wurde von der KVF mit 20 zu 0 Stimmen verabschiedet und kommt in der Dezembersession ins Plenum.

Mit ihm legte der Bundesrat die kurzfristig realisierbaren Elemente einer umfassenderen Vorlage wieder auf, die Ende 2005 vom Parlament zurückgewiesen wurde.

Die längere Aufbewahrung von Überwachungsdaten hiess die KVF mit 12 zu 10 Stimmen gut, wie ihr Präsident Franz Brun (CVP/LU) mitteilte.

Die Minderheit beantragt eine Verkürzung auf 30 Tage. Einen Antrag für die vom Datenschutzbeauftragten geforderten 4 Tage lehnte die Kommission mit 19 zu 2 Stimmen deutlich ab.

Sicherheitsorgane bekommen keine polizeilichen Kompetenzen

Auch bei den Sicherheitsorganen folgte die KVF dem Bundesrat. Der Sicherheitsdienst kann zum Schutz von Personen und Gütern Personen anhalten, kontrollieren und wegweisen.

Gegenstände konfiszieren und Personen der Polizei übergeben dürfen hingegen nur Angehörige der Transportpolizei, die von den kantonalen Behörden amtlich in Pflicht genommen werden.

Die Übertragung voller polizeilicher Kompetenzen auf die Sicherheitsorgane lehnte die KVF ab.

Hingegen sollen die Transportunternehmen die Sicherheitsaufgaben privaten oder halbprivaten Organisationen übertragen dürfen, die ihren Sitz in der Schweiz haben und mehrheitlich in schweizerischem Besitz sind. Die Bewaffnung regelt der Bundesrat.

(rr/sda)

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