Zürcher Polizisten doch nicht vor Gericht

publiziert: Freitag, 28. Mai 2004 / 17:10 Uhr / aktualisiert: Samstag, 29. Mai 2004 / 20:32 Uhr

Zürich - Die drei Zürcher Stadtpolizisten, die 2002 einen Mann angefahren und so schwer verletzt haben, dass er ein Bein verlor, müssen sich nicht vor dem Geschworenengericht wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verantworten.

Die Polizei kollidierte mit einem Mann, dem danach ein Bein amputiert werden musste.
Die Polizei kollidierte mit einem Mann, dem danach ein Bein amputiert werden musste.
Das Zürcher Obergericht erachtet gemäss seinem publizierten Entscheid den Vorwurf für ungerechtfertigt. Es hat einen Rekurs des Geschädigten abgewiesen. Noch hängig ist nun ein Verfahren beim Bezirksgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung. Dieses war bis zum Obergerichtsentscheid sistiert worden.

Am 14. März 2002 war die Polizeipatrouille zu einem Einbruch in der Altstadt unterwegs. Als ihnen in den Unteren Zäunen ein rennender Mann entgegen kam, hielten sie ihn für den flüchtenden Einbrecher.

Mit quergestelltem Auto wollten sie ihm den Weg abschneiden. Dabei kollidierten sie mit dem Mann, der so schwer verletzt wurde, dass ihm ein Bein amputiert werden musste. Der 32-Jährige stellte sich bald als unschuldig heraus.

Die Bezirksanwaltschaft nahm gegen die Polizisten Ermittlungen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung auf. Diese wurden im Juni 2003 auf Geheiss der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Gegen diese Verfügung rekurrierte der Geschädigte. Er verlangte die Aufnahme eines Strafverfahrens - die Polizisten sollten sich wegen vorsätzlicher Tötung vor einem Geschworenengericht verantworten. Seine Rechtsvertreterin kritisierte, die involvierten Polizisten würden in Schutz genommen.

Dies sei nicht der Fall, entschied nun das Obergericht. Es schloss auch eine eventualvorsätzliche Tötung aus, also den Vorwurf, die Polizisten hätten bei ihrem Manöver den Tod des vermeintlichen Einbrechers in Kauf genommen.

(pt/sda)

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