Von Stadt geduldet

Fahrende besetzen Grundstück in Luzerner Kriens

publiziert: Sonntag, 17. Apr 2016 / 19:50 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 17. Apr 2016 / 20:27 Uhr
40 Wohnwagen befinden sich auf dem Grundstück.
40 Wohnwagen befinden sich auf dem Grundstück.

Luzern - Fahrende haben am Wochenende ein Grundstück im Luzerner Vorort Kriens besetzt. Die Stadt Luzern, der der Platz gehört, duldet nach Angaben der Polizei die Aktion vorläufig. Die Bewegung der Schweizer Reisenden fordert vom Kanton Luzern Durchgangsplätze.

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Auf dem Grundstück an der Ringstrasse seien rund 40 Wohnwagen samt zugehörigen Autos abgestellt worden, sagte ein Vertreter der Luzerner Polizei am frühen Sonntagabend auf Anfrage. Er bestätigte Berichte der Online-Portale 20min.ch und luzernerzeitung.ch

Die Stadt dulde die Fahrenden bis Montag auf ihrem Grundstück, hiess es bei der Polizei. Weitere Abklärungen seien für Montag geplant. Sanitäre Anlagen, Wasser und Strom seien für die Fahrenden organisiert worden.

Die Bewegung der Schweizer Reisenden fordert mit der Aktion nach Angaben auf ihrer Website vom Kanton Luzern zwei bis vier dauerhafte Durchgangsplätze sowie zwei bis vier provisorische Durchgangsplätze, in den verschiedenen Regionen.

Fester Platz verlangt

In der Stadt Luzern selber verlangen sie einen festen Standplatz, und das «ab sofort». Die Bewegung fordert zudem «umgehend» eine Sitzung mit der Raumplanungsbehörde des Kantons Luzern.

Die Bewegung sprach von einer friedlichen Kundgebung des schweizerischen jenischen Volkes. Es würden weder Passanten bedroht oder belästigt noch werde Sachschaden entstehen.

Fahrende besetzten in den vergangenen Jahren wiederholt Grundstücke in Schweizer Städten. Vor rund zwei Jahren zum Beispiel protestierte eine grössere Gruppe auf der Berner Allmend, um ihrer Forderung nach mehr Stand- und Durchgangsplätzen Gehör zu verschaffen. Im Kanton Bern wurde daraufhin die Suche nach Plätzen intensiviert.

Der Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende ist ein altes Problem. 1998 wurden Fahrende vom Bund als Minderheit anerkannt, 2003 anerkannte das Bundesgericht ihr Recht auf angemessene Halteplätze.

 

(pep/sda)

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