Keine Regung der Verurteilten

Geständnis «erheblich» berücksichtigt

publiziert: Montag, 22. Nov 2010 / 16:13 Uhr / aktualisiert: Montag, 22. Nov 2010 / 16:39 Uhr
Zwei der Jugendlichen wurden von der Jugendkammer des Landgerichts München wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Zwei der Jugendlichen wurden von der Jugendkammer des Landgerichts München wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

München - Strafen zwischen knapp drei und sieben Jahren hat die Jugendkammer des Landgerichts München am Montag gegen drei Schweizer Jugendliche gefällt. Es sprach alle drei der gefährlichen Körperverletzung schuldig, zwei von ihnen zudem des versuchten Mordes.

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Mit seinem Strafmass von 7 Jahren, 4 Jahren und 10 Monaten sowie von 2 Jahren und 10 Monaten. blieb das Gericht unter den Anträgen der Anklage. Staatsanwältin Verena Käbisch hatte Strafen von 9, 7 und 6 Jahren gefordert.

Der Unterschied erklärte sich vor allem aus einer unterschiedlichen Wertung einer Tat, wie Gerichtssprecher Hans-Kurt Hertel nach der Urteilseröffnung vor den Medien erklärte: Das Gericht erachtete in einem Fall ein versuchtes Tötungsdelikt nicht als erwiesen.

Strafen deutlich über Verteidiger-Forderung

Die Verletzungen des am heftigsten attackierten Opfers im Nussbaumpark seien nicht so intensiv gewesen, dass die Angeklagten mit einem tödlichen Ausgang ihrer Attacke hätten rechnen müssen. In diesem Fall blieb es bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Verteidiger hatten deutlich mildere Strafen gefordert. Für den Haupttäter sah dessen Rechtsvertreter einen Jugendarrest als angemessen, der mit der knapp 17-monatigen Untersuchungshaft bereits abgegolten wäre. Die beiden anderen Anwälte hatten für ihre Mandanten auf zwei Jahre und neun Monate beziehungsweise ein Jahr und vier Monate plädiert.

Revision noch offen

Dem einzigen voll geständigen Angeklagten kam das Geständnis zu Gute: Es habe für die Strafzumessung «eine erhebliche Rolle» gespielt, sagte Hertel. Auch die Ausführungen des zweiten, die Schadenersatz-Gelder und die Schlichtungsvereinbarungen aller drei Angeklagten wurden zu Gunsten der Angeklagten gewertet.

Zu Lasten der Jugendlichen fielen deren Vorstrafen in der Schweiz ins Gewicht.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Ob eine der Parteien in Revision gehen wird, ist noch offen. Ebenso unklar ist laut Hertel zum jetzigen Zeitpunkt, wo die Jugendlichen zum Vollzug untergebracht werden und ob sie allenfalls ihre Strafen in der Schweiz absitzen können.

Die Urteilseröffnung nahmen die drei Angeklagten äusserlich ruhig und gefasst entgegen, wie Gerichtssprecher Hertel sagte. Sie hätten sich nicht mehr geäussert. Der Prozess gegen die drei ehemaligen Schüler der Weiterbildungs- und Berufsschule Küsnacht ZH zog sich über mehr als acht Monate hin.

(fest/sda)

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