Indirekter Gegenvorschlag zur Hauseigentümer-Initiative

publiziert: Mittwoch, 17. Jun 2009 / 15:53 Uhr

Bern - Der Bundesrat will die Besteuerung des Eigenmietwerts für alle Wohneigentümer abschaffen und die Abzüge begrenzen. Er arbeitet an einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbandes Schweiz.

Es sollen nur die Schuldzinsen beim Ersterwerb sowie  Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen geltend gemacht werden können.
Es sollen nur die Schuldzinsen beim Ersterwerb sowie Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen geltend gemacht werden können.
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Der Initiative hat der Bundesrat eine Absage erteilt: Er ist gegen eine auf Rentnerinnen und Rentner beschränkte fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung, weil diese zu einer Ungleichbehandlung von Wohneigentümern führen und das Steuerrecht unnötig komplizieren würde.

Gleichzeitig anerkennt die Landesregierung den Handlungsbedarf. Ein indirekter Gegenvorschlag soll deshalb das Grundanliegen der Initiative und die Forderungen aus dem Parlament aufnehmen. Kernpunkt der nun zur Vernehmlassung vorbereiteten Vorlage ist die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für alle Wohneigentümer.

Nur noch zwei Abzugsmöglichkeiten

Im Gegenzug sieht der Bundesrat nur noch zwei Abzugsmöglichkeiten vor. Berücksichtigt werden sollen lediglich die Schuldzinsen beim Ersterwerb sowie qualitativ hochstehende Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen - nicht mehr aber Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten.

Gemäss der Volksinitiative könnten die vom Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung profitierenden Rentner die Hypothekarzinse nicht mehr abziehen. Abzugsfähig blieben die Unterhaltskosten bis 4000 Franken sowie die vollen Kosten für Massnahmen, die dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen.

Keine Mindereinnahmen

Der indirekte Gegenvorschlag soll so ausgestaltet werden, dass es bei der direkten Bundessteuer nicht zu Mindereinnahmen kommt. Beträchtliche Einbussen drohen den Kantonen mit grossem Zweitwohnungsbestand. Für dieses Problem soll das Finanzdepartement zusammen mit den Kantonen eine Lösung suchen.

Die Gesetzesvorlage geht noch dieses Jahr in die Konsultation. Die Botschaft an die Räte ist für Sommer 2010 vorgesehen.

(fest/sda)

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